Medienmitteilung
BFS: Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz
2004-01-13T09:15:00
(ots) - Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz
Verzeigungen hauptsächlich wegen Cannabiskonsums Der Grossteil der polizeilichen Verzeigungen aufgrund des
Betäubungsmittelgesetzes betrifft ausschliesslich den Konsum von
Betäubungsmitteln, und zwar vor allem von Cannabis. Die Zahl dieser
Verzeigungen hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen,
wobei von diesem Anstieg vor allem Minderjährige betroffen sind. Die
Anzahl der Verzeigungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel
ist seit Mitte der 1990er-Jahre rückläufig. Soweit die wichtigsten
Ergebnisse einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Statistik
(BFS). Die Zahl der Verzeigungen aufgrund des
Betäubungsmittelgesetzes hat sich zwischen 1990 und 1994 mehr als
verdoppelt. Sie ist von weniger als 20'000 (1990) auf über 40'000
Fälle (1994) gestiegen. Seit 1997 bleibt sie mit rund 45'000 Fällen
pro Jahr stabil. Mehr als vier von fünf Verzeigungen (82%) betreffen
ausschliesslich den Konsum von Betäubungsmitteln, d.h. es ist dabei
weder Handel noch Schmuggel im Spiel. 67% der Verzeigungen wegen
Konsums von Betäubungsmitteln betreffen Cannabisprodukte, 22%
Heroin, 17% Kokain und 6% andere Substanzen. Stetige Zunahme der
Verzeigungen wegen Cannabiskonsums Die Zahl der Verzeigungen wegen
Cannabiskonsums hat sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als
verdoppelt, und zwar von etwas mehr als 12'000 Fällen (1990) auf
rund 30'000 Fälle (2001). Die durchschnittliche jährliche Steigerung
betrug 8%. Die Verzeigungen wegen Handels mit Cannabisprodukten sind
hingegen stabil geblieben (rund 2'400 Fälle pro Jahr). Anders das
Bild bei den übrigen Betäubungsmitteln: Hier hat sich die Tendenz
bei den Verzeigungen wegen Konsums oder Handels in den 1990er-Jahren
umgekehrt. Im Falle des Heroins und der anderen Opiate erhöhte sich
die Zahl der Verzeigungen bis 1993 stark (27'000), um danach stetig
zurückzugehen (2001: 12'000). Die Anzahl Verzeigungen im
Zusammenhang mit Kokain und Crack erreichte 1998/99 einen Höchstwert
(14'000), während diejenige der übrigen Substanzen (Halluzinogene,
Ecstasy usw.) 1996 ein Maximum (5000) verzeichnete. Fünfmal mehr
Verzeigungen von Minderjährigen als vor 10 Jahren Die Zahl der
Verzeigungen von Erwachsenen hat sich zwischen 1990 und 1993
verdoppelt und sich danach bei rund 40'000 Fällen pro Jahr
stabilisiert. Die Zahl der Verzeigungen von Minderjährigen ist
hingegen kontinuierlich angewachsen; sie hat von 1250 Fällen (1990)
auf 6150 Fälle (2001) zugenommen. Rund 90% dieser 6150 Fälle
betreffen lediglich den Konsum von Betäubungsmitteln, und davon
haben 83% den Konsum von Cannabis zum Gegenstand. Verzeigungsraten
von Kanton zu Kanton sehr verschieden Für die ganze Schweiz beläuft
sich die mittlere jährliche Verzeigungsrate auf etwas mehr als 6
Verzeigungen pro 1000 Einwohner. Diese Rate variiert stark von
Kanton zu Kanton. In der Regel ist sie in den Kantonen mit grossen
urbanen Zentren höher. Die höchste Verzeigungsrate findet sich im
Kanton Waadt, der über 10 Verzeigungen pro 1000 Einwohner aufweist,
gefolgt vom Kanton Zürich mit einer Rate von knapp unter 9 von 1000
Einwohnern. Die tiefsten Raten wurden aus den Kantonen Zug,
Basel-Landschaft und Uri gemeldet, die alle weniger als 2
Verzeigungen pro 1000 Einwohner ausweisen. Mehrheit der
Verurteilungen ohne weitere Verstösse gegen andere Gesetze Mehr als
die Hälfte (52%) der im Zentralstrafregister eingetragenen
Strafurteile wegen Konsums oder Handels mit Betäubungsmitteln
erwähnen keine weiteren Verstösse gegen andere Gesetze. Am
häufigsten wird Diebstahl in Kombination mit einem Verstoss gegen
das Betäubungsmittelgesetz geahndet. Der Anteil der Verurteilungen
wegen eines Betäubungsmitteldelikts plus Diebstahl ist seit 1990
ständig rückläufig; im Jahr 2000 machte er noch 27% der
Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz
aus. Gewaltdelikte in Kombination mit Betäubungsmitteldelikten
machen hingegen lediglich 6% dieser Verurteilungen aus. Mehr als die
Hälfte der Verurteilten erneut für Drogenstraftaten sanktioniert
Mehr als die Hälfte (57%) der wegen eines Verstosses gegen das
Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verurteilten Personen werden
in den 10 Jahren nach der Verurteilung erneut verurteilt. Die Hälfte
dieser Wiederverurteilungen erfolgt weniger als zwei Jahre nach der
ersten Verurteilung, und zwar meistens wiederum wegen eines
Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dies gibt zur Vermutung
Anlass, dass die strafrechtlichen Verurteilungen nur wenig Einfluss
auf das Verhalten der drogenabhängigen Personen haben. Zwei von drei
Verzeigten schweizerischer Nationalität 2001 wurden rund zwei
Drittel (62%) aller Verzeigungen aufgrund des
Betäubungsmittelgesetzes gegen Personen schweizerischer Nationalität
ausgesprochen. Dieser Anteil ist im vergangenen Jahrzehnt äusserst
stabil geblieben; er variiert jedoch je nach Art der Verstosses: So
belief sich der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer auf 66%
ausschliesslich beim Konsum von Betäubungsmitteln, auf 51% beim
Konsum und Handel und auf 23% ausschliesslich beim Handel. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft: Verzeigungen und strafrechtliche Verurteilungen
Steve Vaucher Ducommun, BFS, Tel. 032 713 69 61 Jugendstrafurteile:
Renate Storz, BFS, Tel. 032 713 61 85 Publikationsbestellungen: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail: order@bfs.admin.ch
Neuerscheinungen:
BFS, Drogen und Strafrecht. Verzeigungen und Verurteilungen wegen
Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1990 bis 2001.
Neuchâtel 2003. Bestellnr.: 132-0100, Preis: Fr. 9.-
BFS aktuell, Statistik der Jugendstrafurteile, 2001. Stand der
Datenbank am 30. August 2002. Neuchâtel 2003. Bestellnr.: 367-0101
(Aktualisierte Daten (2002) auf der Homepage des BFS) Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch Jugendstrafurteile:
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber19/jusus/dtfr19_jusus.htm 13.01.2004
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100470814
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