Medienmitteilung
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001
Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001
2003-06-13T09:15:00
(ots) - 13 Protection sociale
Soziale Sicherheit
Sicurezza sociale Neuchâtel, 13. Juni 2003
Nr. 0350-305-70 Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001 Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001 Die gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit betragen
2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit des
Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd. Franken. Die Ausgaben haben
damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Mrd. Fr. oder um 6%
zugenommen. Nach einer Periode mit einem abgeschwächten Wachstum
nahmen die Aufwendungen für die Soziale Sicherheit somit wieder
etwas stärker zu. Mehr als 45% der Sozialleistungen entfallen auf
die Altersvorsorge. Die Quote der Sozialausgaben hat zwischen 1990
und 2001 von 20% auf 28% zugenommen. Sie liegt heute im Mittelfeld
der EU-Staaten. Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit sind zwischen 2000 und 2001
von insgesamt 113 Mrd. Fr. auf 120 Mrd. Fr. angestiegen. Dies
entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,0% (1999-2000: 3,4%).
Gleichzeitig stiegen die Einnahmen von 135 Mrd. Fr. auf 141 Mrd. Fr.
oder um 4,4% an. Die Sozialausgabenquote, welche die Sozialausgaben
im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) ausweist, betrug 2000
27,4% und 2001 28,4%. Das grössere Wachstum bei den Ausgaben ist in
erster Linie auf höhere Rentenzahlungen und Spitalsubventionen
zurückzuführen. Abnahme der bedarfsabhängigen Leistungen, Zunahme der Subventionen Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in
erster Linie auf die Sozialversicherungen ab. Rund 85% der Ausgaben
entfallen auf die sieben grossen Sozialversicherungen. Am grössten
ist der Anteil der Beruflichen Vorsorge mit 30,1% der
Gesamtausgaben. Bei der AHV beträgt dieser Anteil 24,1% und bei der
Krankenpflege-Grundversicherung 12,7%, während 7,7% auf die IV, 4,3%
auf die obl. Unfallversicherung und 3,6% auf die Familienzulagen
entfallen. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung sind 2001 stark
zurückgegangen, so dass deren Anteil an den Gesamtausgaben um 0,4
Prozentpunkte auf 2,4% sank. Abgenommen hat auch der Anteil der
bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen,
Sozialhilfe, Flüchtlingshilfe, andere Bedarfsleistungen) und zwar
von 6,3% auf 5,5%. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der
hauptsächlich dem Gesundheitssystem (Spitäler) zugute kommenden
Subventionen um 0,6 Prozentpunkte auf 5,5%. Leistungen hauptsächlich in Form von Renten Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit ist nicht an
einen Bedarfsnachweis gebunden. 69% sind Geldleistungen, weitere 24%
Sachleistungen (Rückvergütung von Rechnungen der KV; IV; UV;
Personalkosten, Beiträge der öffentlichen Hand an Spitäler und
Heime). Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen
hauptsächlich Rentenzahlungen sind, stehen bei den nicht
bedarfsabhängigen Sachleistungen die kantonale und kommunale
Spitalsubventionierung sowie ambulante und stationäre Leistungen der
obligatorischen Pflegeversicherung im Vordergrund. Nur 7% der
Sozialleistungen setzen einen Bedarfsnachweis voraus. Überragende Bedeutung der Altersvorsorge 45% der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein Anteil, der
im europäischen Raum einzig noch von Italien und von Griechenland
übertroffen wird. Ein Viertel der Sozialleistungen ist für die
Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge, ein Achtel für
Invaliditätsleistungen bestimmt. Somit werden über vier Fünftel der
Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und
Invalidität abzudecken. An vierter Stelle folgt die Funktion
Überleben Hinterbliebener mit einem Anteil von 6,3% an den gesamten
Sozialleistungen und an fünfter der Bereich Familie und Kinder mit
5,1%. Stark an Bedeutung verloren haben in den letzten Jahren die
Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die 1997 auf dem Höhepunkt der
Wirtschaftskrise noch gut 7% der Sozialleistungen auf sich vereinigt
hatten. Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: wichtigste
Einnahmenquelle Mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen sind Lohnbeiträge der
Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Selbständigen; weitere 8% sind
Prämien der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Anteil der
Sozialbeiträge der Arbeitgeber ist mit 30% höher als jener der
Arbeitnehmer, der 22% beträgt. Der Grund dafür liegt in den
unterschiedlichen Beiträgen für die Berufliche Vorsorge sowie bei
der Familienzulagen und der Lohnfortzahlungen bei Krankheit und
Mutterschaft, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert
werden. Der Anteil der Staatsbeiträge beläuft sich auf 21%, die
Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen
Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000)
zugunsten der AHV gewannen die zweckgebundenen Steuern gegenüber den
allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung. Auf die Kantone entfallen 8%
und auf die Gemeinden nicht ganz 3% der Einnahmen. Die
Vermögenserträge betragen 16%. Diese im internationalen Vergleich
grosse Bedeutung der Vermögenserträge verweist auf die zentrale
Rolle, die der ausschliesslich im Kapitaldeckungsverfahren
finanzierten Beruflichen Vorsorge im schweizerischen System der
Sozialen Sicherheit zufällt.
Langfristiger Ausbau der Sozialen Sicherung in der Schweiz Das System der Soziale Sicherheit wurde in der Schweiz nach dem
zweiten Weltkrieg kontinuierlich ausgebaut. In den 50er-Jahren
wurden gerade 1,5 Mrd. Fr. für die Soziale Sicherheit aufgewendet.
1970 betrugen die Sozialausgaben bereits 11 Mrd. und diese wuchsen
auf 63 Mrd. im Jahr 1990 und 113 Mrd. Fr. im Jahr 2000 an. Real
stiegen die Sozialausgaben zwischen 1950 und 2000 von 5,6 auf 93,1
Mrd. Fr. (Preise von 1990) an. Am stärksten haben die Sozialausgaben
in den Jahren 1974-76 und 1991-93 zugenommen. In den 70er Jahren
wurden die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut und in den 90er
Jahren führte die langandauernde Rezession zu einer starken Zunahme
der Arbeitslosigkeit. Deutlich zeigt sich die Entwicklung der
Sozialen Sicherung in der Schweiz an der Sozialausgabenquote: diese
stieg von knapp 8% in den 50er Jahren auf 18% 1976. Heute beträgt
die Quote 28%. Während die Sozialausgabenquote 1990 mit 19,8% noch
immer beträchtlich unter dem EU-Mittel von 25,5% lag, entspricht
heute die Sozialausgabenquote der Schweiz etwa dem EU-Mittel von
27,5%. Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium oder einer
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter,
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener,
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen -
zuweisen lässt. Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von
Indikatoren. Indem die GRSS in methodischer Hinsicht auf dem von
Eurostat entwickelten Europäischen System der intergierten
Sozialschutzstatistik (ESSOSS) basiert, erfüllt sie das Kriterium
der internationalen Vergleichbarkeit. Im Unterschied zur Volkswirtschaftichen Gesamtrechnung (VGR) fasst
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der
Pensionskassen, kennt dafür aber keine Funktion Bildung. Von der
Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die
GRSS dadurch ab, dass sie ein international vergleichbares
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63
Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit. Resultate für 2000 -
Schätzungen für 2001 - Entwicklung seit 1950. Erscheint Anfang
September 2003 (frz. Fassung: Anfang November 2003), Bestellnummer:
511-0100
Publikationsbestellungen unter: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60
61, E-Mail: Ruedi.Jost@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 13.06.2003
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100463992
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