Medienmitteilung
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2000
Resultate und Kommentare
2003-03-28T09:15:00
Neuchâtel (ots) - Die MWST im Jahr 2000: Steigerung des steuerbaren
Umsatzes um 7,7% Im Jahr 2000 hat der steuerbare Umsatz das für
die Mehrwertsteuer (MWST) massgebliche Kriterium 655,6 Milliarden
Franken erreicht, was einen durchschnittlichen Umsatz von 75
Millionen Franken pro Stunde ergibt. Die Zunahme gegenüber 1999
beträgt 7,7% und ist damit mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie
diejenige des BIP im Berichtsjahr. Der daraus resultierende
Steuerertrag beläuft sich auf 16,3 Milliarden Franken, was einem
Zuwachs um 5,7% entspricht. In ihrer Jahrespublikation zur MWST in der Schweiz analysiert die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der
Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Vorjahresergebnissen.
In einer umfangreichen Einleitung sind alle wesentlichen Merkmale
und Besonderheiten der MWST beschrieben, die für eine zuverlässige
Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die Publikation
wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch einen
chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der Umsatz... Unter dem Blickwinkel der MWST wurde für 2000 ein Gesamtumsatz von
1'715,2 Milliarden Franken gemeldet, was einer Zunahme von 21,5%
gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Betrag verteilt sich auf
den steuerbaren Umsatz (655,6 Milliarden Franken oder 38,2% des
Gesamtumsatzes) und den übrigen nicht steuerbaren Umsatz (1'059,6
Milliarden Franken oder 61,8%). Zum übrigen nicht steuerbaren Umsatz
zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer
ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen,
Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit,
Sozialfürsorge). Während der Gesamtumsatz um 21,5% expandierte,
verzeichnete der steuerbare Umsatz lediglich eine Zunahme um 7,7%.
Dies hängt mit dem Anstieg des nicht steuerbaren Umsatzes um 31,9%
zusammen, der seinerseits mit dem Exportwachstum zu erklären ist.
Das Wachstum des steuerbaren Umsatzes war besonders ausgeprägt bei
den Informatikdiensten (+16,6%), in der Nachrichtenübermittlung
(+15,6%), in der Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen
(+12,7%) (insbesondere im Architektur- und Ingenieurwesen), bei der
Fabrikation von medizinischen und optischen Geräten,
Präzisionsinstrumenten und Uhren (+12,2%), in der Handelsvermittlung
und im Grosshandel (+9,4%), in der Herstellung von Geräten der
Elektrizitätserzeugung und -verteilung (+9,4%), bei den
Metallerzeugnissen (ohne Maschinenbau) (+9,1%), im Landverkehr
(+9,1%) und im Baugewerbe (+8,7%). ...und der daraus resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und der Eidg. Zollverwaltung (EZV)
erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt die gesamte Netto-
Steuerforderung der MWST. Die von der EZV abgerechnete MWST wird von
den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von Waren entrichtet (der
Export ist von der Steuer befreit). Die MWST-Statistik konzentriert
sich auf die mit der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich
aus der Differenz zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-
Steuer genannt) und der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit
der Steuerpflichtigen ergab sich 2000 eine Brutto- Steuer von 42,9
Milliarden Franken. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft
36,2 Milliarden Franken ergibt sich ein Saldo von 6,7 Milliarden
Franken zu Gunsten der ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV
erhobenen MWST von 9,6 Milliarden Franken ergibt sich insgesamt eine
Netto-Steuerforderung von 16,3 Milliarden Franken. Der von der EZV erhobene Betrag nahm dank einer Importsteigerung um
14% zu, während sich jener der ESTV um 4,3% verringerte. Diese zwei
gegensätzlichen Entwicklungen rühren vom Aufschwung im Aussenhandel
her. Die Ursache für die Zunahme des Teils der Mehrwertsteuer,
welcher mit der EZV abgerechnet wird, ist auf den Anstieg der
Importe zurückzuführen, während der Zuwachs der Exporte für die
Abnahme der der ESTV geschuldeten Inlandsteuer verantwortlich ist.
Diese unterschiedliche Entwicklung ist nachvollziehbar, denn die
Steuer, welche die Steuerpflichtigen der EZV für importierte Güter
und Dienstleistungen abliefern, wird in ihren Abrechnungen
anschliessend als Vorsteuer abgezogen, womit sich der Betrag, den
sie der ESTV schulden, vermindert. Knapp 300'000 Mehrwertsteuerpflichtige in 2000 Im Jahr 2000 waren 299'417 aktive Steuerpflichtige gemeldet. Fast
70% davon entfielen auf den tertiären und knapp 30% auf den
sekundären Sektor, aber nur 2% waren im primären Sektor tätig. Die
verbreitesten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (45,3% der
Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften (31,7%) und die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (9,4%). Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die
steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit
der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf
dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden
Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen
überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen
verrechnete Mehrwertsteuer) in Abzug bringen und die verbleibende
Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird
ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben.
Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen
liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten
Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu
machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu
erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese
Variante entschieden. EIDGENOESSISCHE STEUERVERWALTUNG Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
____________ Auskunft: Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und
Dokumentation, Tel.: 031/325 43 31 Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2000, Resultate und Kommentare,
Bestellnummer 224-0000, 11 Franken. Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der Adresse
http://www.statistik.admin.ch zu finden. 28.03.03
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100461470
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