Medienmitteilung
BFS: Neuer Sozialbericht für den Kanton Zürich
Allein erziehende Mütter und kinderreiche Familien mit Kindern besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen
2003-02-27T10:30:00
Neuchâtel (ots) - 13 Protection sociale
Soziale Sicherheit
Sicurezza sociale Neuchâtel, 27. Februar 2003
Nr. 0350-0301-80 Neuer Sozialbericht für den Kanton Zürich
Allein erziehende Mütter und kinderreiche Familien mit Kindern
besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen Im Kanton Zürich mussten im zweiten Halbjahr 2001 29'800 Personen
oder 2,4% der Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt
werden. In den Jahren 2000 und 2001 war die Entwicklung bei den
Sozialhilfefällen leicht rückläufig. Besonders stark belastet sind
die Städte Zürich und Winterthur. Allein erziehende Mütter, Familien
mit mehreren Kindern und allein Lebende sind besonders häufig auf
Sozialhilfe angewiesen. Rund ein Drittel der Antrag Stellenden sind
erwerbstätig. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht für den Kanton
Zürich hervor, der erstmals auf der Grundlage der Schweizerischen
Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) erstellt
wurde. Der neue Sozialbericht des Kantons Zürich vermittelt einen
umfassenen Überblick über die Sozialhilfe im Kanton; er enthält
wichtige Informationen zur Struktur und Lage der Empfängerinnen und
Empfänger von Sozialhilfe. Mit diesem in Zusammenarbeit mit dem
kantonalen Sozialamt und dem statistischen Amt des Kantons Zürich
erstellten Bericht veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS)
die ersten Resultate aus der schweizerischen Sozialhilfestatistik.
Stagnierende Zahl der Sozialhilfefälle Nachdem die Sozialhilfefälle
und die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen in den 90er Jahren
sprunghaft zunahmen, entwickelten sich die Zahlen in den Jahren 2000
und 2001 leicht rückläufig. Zwischen 1990 und 1999 waren die
Nettoausgaben von 38 Mio Franken auf 206 Mio Franken angestiegen;
2001 betrugen sie noch 193 Mio Franken. Im zweiten Halbjahr 2001
wurden im Kanton Zürich 29'800 Personen mit Sozialhilfeleistungen
unterstützt. Damit waren 2,4% der Bevölkerung auf
Sozialhilfeleistungen angewiesen. 45% der Sozialhilfefälle decken
ihren gesamten finanziellen Bedarf mit Sozialhilfeleistungen ab,
während 55% noch auf andere Einnahmen zurückgreifen können. Zentren sind stärker belastet Rund die Hälfte der unterstützten
Personen wohnen in der Stadt Zürich, obwohl hier nur ein Viertel der
Kantonsbevölkerung lebt. Die beiden Zentren Zürich und Winterthur
sind wesentlich stärker belastet durch die Sozialhilfe als die
übrigen Bezirke. Die Sozialhilfequote beträgt hier 4% und 3,5%,
während sie in der Bezirksgruppe Horgen und Meilen bei 1,2% und in
Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land nur bei 0,7% liegt. Damit
zeigen sich die besonderen Zentrumslasten im sozialen Bereich auch
anhand der neusten Zahlen. Allein erziehende Mütter, kinderreiche
Familien und allein Lebende tragen ein erhöhtes Risko Allein
erziehende Mütter, die mehrheitlich geschieden oder getrennt sind
und Familien mit mehreren Kindern sind in der Sozialhilfe deutlich
übervertreten. Auch allein Lebende haben ein erhöhtes Risiko, von
der Sozialhilfe abhängig zu werden. Demgegenüber liegt das
Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich
unter dem Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund
der ausgebauten Leistungen der Alterssicherung im Kanton Zürich kaum
auf Sozialhilfe angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die in den
mit Sozialhilfeleistungen unterstützten Haushalten leben, so ist bei
Kindern und Jugendlichen die Sozialhilfequote mit 4,2% besonders
hoch. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit zunehmendem
Alter. Einzig bei der Altersgruppe der Jungfamilien (zwischen 25 und
35 Jahren) nimmt der Anteil der Sozialhilfeabhängigen wieder zu.
Offenbar führen die finanziellen Belastungen bei der Gründung einer
Familie zu einem erhöhten Armutsrisiko, das oft durch die
Sozialhilfe aufgefangen werden muss. Ausländerinnen und Ausländer
sind stärker betroffen 57% der unterstützten Personen sind
Schweizerinnen oder Schweizer, 43% sind ausländischer Herkunft.
Damit liegt die Sozialhilfequote bei den Ausländerinnen und
Ausländern deutlich höher. Dies ist hauptsächlich durch die
schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, eine fehlende oder
ungenügende berufliche Ausbildung oder einen geringen Lohn bedingt.
Zudem handelt es sich bei den ausländischen Unterstützten oft um
Familien mit Kindern. Sozialhilfeabhängigkeit bei Erwerbstätigkeit:
Vielfältige Gründe 32% der Antrag Stellenden für Sozialhilfe sind
erwerbstätig. Bei den effektiv unterstützten Personen sind es gar
38%. Allerdings arbeiten die erwerbstätigen Antrag Stellenden zu 58%
auf einer Teilzeitstelle. Vielfach handelt es sich um Personen, die
wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer Vollzeiterwerbstätigkeit
nachgehen können. Rund ein Viertel der Antrag Stellenden sind
erwerbslos, d.h. sie haben keine oder eine zu geringe
Arbeitslosenunterstützung. Immerhin 9% der Antrag Stellenden
arbeiten auf einer Vollzeitstelle. Mehrheitlich handelt es sich
dabei um Erwerbstätige in Familien mit mehreren Kindern. Ein
wesentlicher Grund für die Sozialhilfeabhängigkeit bei
Erwerbstätigen liegt in der fehlenden oder schlechten Ausbildung: So
sind bei den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/-innen Personen ohne
berufliche Ausbildung übervertreten. Bedeutung der vorgelagerten Leistungen Im Kanton Zürich sind
Zusatzleistungen zur AHV/IV, die Alimentenbevorschussung und die
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge als spezifische Bedarfsleistungen der
Sozialhilfe vorgelagert. 2001 wurden im Kanton Zürich 27'000 AHV-
und IV-Rentner/-innen mit 44 Mio Franken kantonalen Beihilfen
unterstützt. Für 7'100 Kinder wurden Alimentenbevorschussungen in
der Höhe von 34 Mio Franken geleistet. Und für die 1'300 Fälle mit
Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen wurden 11 Mio Franken aufgewendet.
Auch wenn jemand Anspruch auf vorgelagerte Bedarfs- oder
Sozialversicherungsleistungen hat, reichen diese oft nicht für die
Existenzsicherung aus. 13% der Sozialhilfefälle beziehen neben der
Sozialhilfe noch mindestens eine Sozialversicherungsleistung und
knapp 7% eine andere Bedarfsleistung. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger
Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Der
Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung
begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zur
Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine
geschichtete Gemeindestichprobe. Diese wurde im Kanton Zürich so
gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich und Winterthur
Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen möglich sind.
Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst gleichartigen Umfeld
zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster, 2. Horgen und
Meilen, 3. Dielsdorf, Päffikon und Hinwil, 4. Affoltern, Andelfingen
und Winterthur-Land.
In den Gemeinden der Stichprobe werden seit Mitte 2001 alle
Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters
erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden wurden mit einem
Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet.
Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische
soziodemografische Gruppen. Auskunft:
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 64
75
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 65
78 Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und
Ostschweiz, 01 225 12 24 Publikationsbestellungen unter: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60
61, E-Mail: order@bfs.admin.ch
Neuerscheinung:
BFS, Sozialbericht Kanton Zürich, Neuchâtel 2003, Bestellnummer: 542-
0100, Preis: 30 Fr.
Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 3/2003,
Sozialhilfe im Kanton Zürich 2001, kann bezogen werden unter:
www.statistik.zh.ch Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 27.02.2003
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100460571
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