Medienmitteilung
BFS: Lohnstrukturerhebung 2002
Regionale Lohnstrukturerhebung 2002 im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen
2002-11-04T09:15:00
Neuchâtel (ots) - Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) alle 2
Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung wird im Jahre 2002
erweitert und erstmals Daten auf Regionsebene (alle Grossregionen
und 6 Kantone) enthalten. Sie wird damit einen grossen Teil der
Informationsbedürfnisse abdecken, die für den Vollzug der
flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr nötig sind.
Indem sie den vorgesehenen tripartiten Kommissionen1) Indikatoren
über Löhne nach Branchen und Tätigkeitsbereichen auf Regionsebene
zur Verfügung stellt, wird die Lohnstrukturerhebung zu einem
zentralen Instrument für die Beobachtung der Lohnentwicklung. In Abständen von 2 Jahren führt das Bundesamt für Statistik (BFS)
die Lohnstrukturerhebung im sekundären und tertiären
Wirtschaftssektor auf schweizerischer Ebene durch. Die
Lohnstrukturerhebung ist die einzige Unternehmensbefragung, die die
Löhne in allen Branchen (mit Ausnahme der Landwirtschaft) und von
allen Arbeitnehmerkategorien erfasst. Sie bildet damit die
wichtigste Quelle in der Schweiz für repräsentative Informationen
über Niveau, Strukturen und Komponenten der Löhne. Die Lohnstrukturerhebung 2002 als zentrales Instrument zur
Beobachtung der Lohnentwicklung im Rahmen der bilateralen Abkommen Das Parlament hat im Rahmen der bilateralen Abkommen flankierende
Massnahmen zum freien Personenverkehr beschlossen und unter anderem
zur Beobachtung der Lohnentwicklung auf Regions-, Branchen- und
Berufsebene tripartite Kommissionen in den Kantonen vorgesehen.
Diese Kommissionen sind auf statistische Informationen über den
Arbeitsmarkt und die Löhne im Speziellen angewiesen. Aus diesem
Grunde wurde beschlossen, die Lohnstrukturerhebung 2002 und die
folgenden Erhebungen 2004 und 2006 so zu erweitern, dass die
Informationen auf regionaler Ebene vorliegen. Die
Lohnstrukturerhebung bildet somit, zusammen mit den Lohnstatistiken
im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV), ein zentrales
Beobachtungsinstrument für die Umsetzung der flankierenden
Massnahmen. Die Lohnstrukturerhebung erhebt bei einer repräsentativen Stichprobe
von Unternehmen Angaben über die einzelnen Lohnbezüger (Alter,
Dienstjahre, Geschlecht) und über deren Lohnbezüge
(Bruttomonatslohn, Sozialabgaben, Boni etc.). Sie erlaubt daher
Aussagen über Verteilung, Niveau und Struktur der Löhne,
Lohnunterschiede und den Zusammenhang zwischen dem Lohn und
personen- , arbeitsplatz-, unternehmens- und regionsbezogenen
Merkmalen. Möglichst geringe Belastung der Unternehmen und rasche Ergebnisse Statistische Erhebungen sind stets mit Aufwand für die
Berichterstatter verbunden. Das BFS ist sich dieser Tatsache bewusst
und hat sich deshalb sehr bemüht, die Belastung der Unternehmen
möglichst gering zu halten. Die Stichprobe bei den Unternehmen wurde
auf das absolut Nötige beschränkt. BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst Auskunft: Didier Froidevaux, BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, Tel.
032 713 67 56 Weiterführende Informationen sowie Resultate der
Lohnstrukturerhebung 2000 finden Sie entweder auf der Homepage des
BFS http://www.bfs.admin.ch/stat_ch/ber03/lohn/dtfr03.htm oder in
der Publikation "Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2000,
Neuchâtel 2002, Bestellnr: 184-0000; Preis Fr. 10.-- 04.11.02
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100021729
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