Medienmitteilung
BFS: Gestiegene Nachfrage nach Opferhilfeberatungen
2002-10-24T09:15:00
Neuchâtel (ots) - Im Jahre 2001 wurden von 65 anerkannten
Opferhilfeberatungsstellen rund 21'000 Beratun-gen nach dem
Opferhilfegesetz durchgeführt, was einer Zunahme gegenüber dem
Vorjahr rund um einem Viertel entspricht; in den Jahren zuvor hatte
sich die Anzahl der Beratungs- fälle jährlich um jeweils über 10%
erhöht. Dabei sind die betreuten Personen nach wie vor häufig Opfer
von Gewalt im familiären Umfeld. Dies geht aus den neuen Ergebnissen
der vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführten Opferhilfestatistik
hervor. Am häufigsten nehmen die Opfer selbst Kontakt mit den
Opferhilfeberatungsstellen auf (in 45% der Fälle); Fachpersonen
stellen am zweithäufigsten den Kontakt zu einer Beratungsstelle her
(23%). Polizei und Justiz spielen 2001 bei der ersten
Kontaktaufnahme mit einem Anteil von 17% eine grössere Rolle als
2000 (14%); die Zunahme der Beratungsfälle ist zum Teil auf diese
häufigere Einbeziehung der Opferhilfeberatung durch Polizei und
Justiz zurückzuführen. Die Opferhilfe erreicht einen Gewaltbereich, der Polizei und Justiz
nur selten bekannt ist und bei dem überwiegend Frauen und Kinder die
Opfer sind. So wurde nur bei knapp 40% aller Beratungs-fälle ein
Strafverfahren eröffnet. Im Zusammenhang mit Tötungsdelikten oder
ver-suchten Tötungen gibt es am häufigsten auch ein Strafverfahren
(79% dieser Beratungsfälle), wäh-rend bei den Verletzungen der
sexuellen Integrität von Kindern selten ein Strafverfahren eröffnet
wurde (35%). Beraten werden die Opfer selbst sowie auch ihre Angehörigen. Anlass
für eine Beratung waren mit 36% am häufigsten Verletzungen der
sexuellen Integrität, wobei mehr als die Hälfte davon die sexuelle
Integrität von Kindern betrafen; Körperverletzungsopfer stellen mit
34% die zweitgrösste Gruppe dar. Der Anteil von
Strassenverkehrsopfern (8%) sowie Opfern im Zusammenhang mit
Tötungsdelikten (3%) ist dagegen gering. Knapp drei Viertel der
Opfer sind weiblich und die Hälfte aller Beratenen ist unter 30
Jahre alt. Art und Dauer der Leistungen der Beratungsstellen sind je nach den
Bedürfnissen der Opfer unterschiedlich: Am häufigsten erbringen oder
vermitteln die Beratungsstellen psychologische, soziale und
juristische Hilfeleistun-gen (eigene Beratungen oder Vermittlung an
eine Fachstelle). Daneben ist die Vermittlung von Not-unterkünften
und finanziellen Leistungen auch von gewisser Bedeutung. In den Kantonen wird die Opferhilfe-beratung unter-schiedlich häufig
genutzt: Werden gesamt-schweize-risch durchschnittlich 295
Beratungen pro 100'000 Einwohner durch-geführt, liegen die Kantone
Zürich, Luzern, Bern und beide Basel erheblich über dem
Durchschnitt. Entschädigung und Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz Bei den 986 Gesuchen auf finanzielle Entschädigung und Genugtuung
handelt es sich häufig um Opfer von Körperverletzungen (32%); 28%
der Gesuchstellenden sind Opfer von Sexualdelik-ten und 25% sind von
einem Tötungs-versuch oder als Angehörige eines Tötungsopfers
betroffen. Gewalt-fälle im familiären Rahmen kommen bei den Gesuchen
mit 34% weniger häufig vor als bei den Beratungen (49%), und bei den
Gesuchsstellenden ist der Anteil der männlichen Opfer mit 35%
grösser als bei den Beratungen (26%). Mit einem Gesamtbetrag von 1,6 Millionen Franken wurde in 178 Fällen
auf Entschädigung erkannt, wobei die Hälfte der Leistungen unter
2'800 Franken und 90% unter 15'000 Franken liegen. Angesichts der insgesamt geringen Fallzahlen bestimmen einzelne
Ereignisse - im Jahr 2001 war es das Attentat auf den Zuger
Kantonsrat - wesentlich das Gesamtbild der Genugtuungsleistungen. So
ist die Zahl der Fälle im Vergleich mit 2000 um 17% auf 658
angestiegen, und die Gesamtsumme der Genugtuungen liegt mit knapp 8
Millionen Franken um eine Million über dem letztjährigen Betrag.
Gleichzeitig sind jedoch die durchschnittlichen Beträge der
einzelnen Leistungen gesunken: die Hälfte aller bewilligten
Leistungen liegt unter 6'000 Franken (im Vorjahr 8'000 Franken). BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst Auskunft: Renate Storz, BFS, Sektion Rechtspflege Tel.: 032 71 361 85 Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 24.10.02
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100021443
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