Medienmitteilung
BFS: Einwanderung und Einbürgerung
Ein Drittel der Schweizer Bevölkerung sind Migranten oder Nachkommen von Migranten
2002-09-13T09:15:00
Neuchâtel (ots) - Im Jahr 2001 lebten in der Schweiz 2,1 Millionen
Erwachsene und Jugendliche, deren Anwesenheit direkt oder indirekt
mit der Einwanderung zusammen hängt. Zwei Drittel von ihnen sind
selbst eingewandert. Ein Drittel ist in unserem Land geboren, hat
aber einen Vater oder eine Mutter, welche ihrerseits in die Schweiz
eingewandert sind. Von den ausländischen Staatsangehörigen zählt ein
Viertel zur zweiten oder dritten Generation. Einer von zehn
Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch Einbürgerung
erworben. Das geht aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik
(BFS) hervor. Eine von fünf Personen ist im Ausland geboren Im Jahr 2001 lebten 2,1 Millionen Migranten und Nachkommen von
Migranten im Alter von 15 und mehr Jahren in der Schweiz.
Hinzukommen schätzungsweise knapp 300'000 Kinder im Alter von unter
15 Jahren, womit die Migranten und deren Nachkommen rund 2,4
Millionen Personen ausmachen. Dies entspricht 33% der gesamten
ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Die Zahl der Migranten im
Alter von 15 und mehr Jahren belief sich auf 1,35 Millionen. Etwa
85'000 Kinder im Alter von 0-14 Jahren kamen ebenfalls im Ausland
zur Welt. Rund ein Fünftel der heute in der Schweiz lebenden
Personen ist somit nicht hier geboren, sondern im Laufe ihres Lebens
in die Schweiz eingewandert. Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz Unter den Migranten besassen 93'000 Personen im Alter von 15 und
mehr Jahren (7% aller Migranten) bereits bei Geburt die
schweizerische Staatsangehörigkeit. Bei ihnen handelt es sich
folglich um Auslandschweizer, welche in ihr Heimatland zurückgekehrt
sind. Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz.
Davon besitzen 961'000 15-Jährige und Ältere (75% aller
ausländischen Einwanderer) auch heute noch einzig einen
ausländischen Pass. Dies trifft ebenfalls für rund 76'000 Kinder im
Alter von unter 15 Jahren zu. Diese Personen zählen zur ersten
Ausländergeneration. Eine von fünf in der Schweiz geborenen Personen ist ein Nachkomme
von Migranten Im Jahr 2001 lebten 4,6 Millionen Personen im Alter von 15 und mehr
Jahren in der Schweiz, welche auch in unserem Land geboren wurden.
Dazu kamen schätzungsweise 1,15 Millionen Kinder im Alter von unter
15 Jahren. Vier Fünftel dieser Personen haben Eltern, welche
ebenfalls beide in der Schweiz geboren wurden. Einer von fünf in der
Schweiz Geborenen ist ein Nachkomme von Migranten, d.h. eine Person
mit mindestens einem Elternteil, welcher in die Schweiz eingewandert
ist. Personen, bei denen beide Eltern im Ausland geboren wurden,
machen 38% der Nachkommen von Migranten aus. Bei 39% aller Personen
ist einzig die Mutter, bei 23% einzig der Vater in die Schweiz
eingewandert. Einer von vier Ausländern gehört zur zweiten oder dritten Generation 333'000 aller in der Schweiz geborenen Personen im Alter von 15 und
mehr Jahren besassen bei Geburt eine ausländische
Staatsangehörigkeit; rund die Hälfte von ihnen (170'000 Personen)
hat auch bis heute den Schweizer Pass noch nicht erworben. 150'000
15-jährige und ältere Ausländer gehören gemäss der Schweizerischen
Arbeitskräfteerhebung (SAKE) der zweiten Generation an, d.h. sie
sind hier geborene Kinder ausländischer Eltern, welche in die
Schweiz eingewandert sind. Bei 20'000 Personen handelt es sich um
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Vater
oder Mutter der zweiten Generation angehört, d.h. ebenfalls in der
Schweiz zur Welt kam. Schliesslich lebten 2001 195'000 Kinder im
Alter von unter 15 Jahren in der Schweiz, welche ebenfalls zur
zweiten oder dritten Ausländergeneration zu zählen sind. Mangels
statistischer Grundlagen können diese Jugendlichen bis heute noch
nicht eindeutig einer Generation zugeordnet werden. Einer von zehn Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch
Einbürgerung erworben 473'000 Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, welche bei der
Geburt noch keine Schweizer waren, besassen 2001 die Schweizer
Staatsangehörigkeit. Einer von zehn erwachsenen Schweizer Bürgern
hat somit den Schweizer Pass durch Einbürgerung erworben. Dazu
kommen schätzungsweise 25'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren,
welche sich seit 1986 haben einbürgern lassen. Etwas mehr als ein
Drittel der Einbgebürgerten sind in der Schweiz geboren. Gemäss Schätzungen des BFS könnten heute rund 738'000 Ausländerinnen
und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Diese Personen
erfüllen die geltenden gesetzlichen Wohnsitzfristen des Bundes
(mind. 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz bzw. 5 Jahre für
ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern). Die im
Parlament zu Diskussion stehende Botschaft des Bundesrates zum
«Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision
des Bürgerrechtsgesetzes» würde die Zahl der einbürgerungsfähigen
Bevölkerung weiter erhöhen. BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst Auskunft: Marcel Heiniger, BFS, Sektion Bevölkerungsentwicklung, Tel.: 032 713
68 74 Weiterführende Informationen finden Sie auf der Hompage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 13.09.02
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100020169
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