Medienmitteilung

Bilaterale Verträge erfordern Anpassungen bei der Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz

2002-02-13T14:54:38

Neuenburg (ots) -

Der Bundesrat hat beschlossen, im Hinblick auf
den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU die
Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik zu verbessern. Neu soll eine
jährliche Stichprobenerhebung über die Erwerbstätigkeit der in der
Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer durchgeführt werden.
Die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik wird auf Grenzgänger und
Kurzaufenthalter ausgeweitet und die Lohnstrukturerhebung soll
künftig auch Informationen über regionale Arbeitsmärkte liefern.
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge wird die
Meldepflicht für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer aus der
EU abgebaut. Damit verschlechtert sich die Qualität der im Zentralen
Ausländerregister (ZAR) enthaltenen Daten zu Erwerbstätigkeit,
Branchenzugehörigkeit und Beruf. Zur Beobachtung der Auswirkungen der
Personenfreizügigkeit auf den Schweizerischen Arbeitsmarkt werden
diese Angaben aber dringend benötigt. Auch künftig braucht der Bund
zudem exakte Zahlen über Grenzgänger und Kurzaufenthalter, deren
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung an die Herkunftsländer
zurückerstattet werden.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen hat Vorschläge zur
Anpassung der Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz
ausgearbeitet. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Statistik
beauftragt, ab 2003 im Rahmen der Schweizerischen
Arbeitskräfteerhebung eine repräsentative Stichprobe von Ausländern
über Erwerbstätigkeit und Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu befragen.
Zudem soll die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik (BESTA) auf
Grenzgänger und Kurzaufenthalter ausgedehnt werden.
Die alle zwei Jahre stattfindende Lohnstrukturerhebung der Schweiz
(LSS) liefert ab 2002 auch regionale Informationen über
branchenübliche Löhne und Arbeitsbedingungen. Dadurch werden die
tripartiten Kommissionen der Kantone und des Bundes in der Aufgabe
der Arbeitsmarktbeobachtung und der Bekämpfung des Lohndumpings
unterstützt.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Inneren
Presse- und Informationsdienst

Dr. Werner Haug
Vizedirektor BFS
Tel. +41/32/713'66'85

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