Medienmitteilung

Das SAH fordert kollektive Lösungen für die „Sans papiers" in der Schweiz

2001-10-29T18:02:33

Bern (ots) -

Die durch verschiedene Aktionen an die Öffentlichkeit
getretenen papierlosen Ausländerinnen und Ausländer brauchen unsere
Unterstützung. Es müssen rasch Lösungen gefunden werden, um ihre
bereits unerträgliche Situation nicht noch weiter zu verschärfen. Das
Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH fordert Schritte, die den
bezeichneten Gruppen von Papierlosen kollektiv und im Sinne einer
Amnestie den Aufenthalt in der Schweiz ermöglichen.
Die Forderungen des SAH
Das SAH fordert den Bundesrat auf, einen dringlichen
Bundesbeschluss zu erlassen, in dem ein jährliches Kontingent von
Ausnahmebewilligungen zum Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung B
geschaffen wird
  • für Menschen, die seit über vier Jahren in der Schweiz leben und ihren Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen bestreiten - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer beruflichen Qualifikation oder
  • Kinder haben, die in der Schweiz aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen;
  • für Jugendliche, die in der Schweiz eine Lehre gemacht und abgeschlossen oder nach mindestens vierjährigem Schulbesuch ein schweizerisches Maturitätszeugnis erlangt haben und innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung ihrer Ausbildung eine Stelle antreten oder angetreten haben.
Zur Begleitung des Legalisierungsprozesses soll der Bundesrat
private Organisationen (Kirchen, Hilfswerke, Sozialpartner) mit der
Abklärung der Voraussetzungen zum Erwerb einer Ausnahmebewilligung
und der Beratung der Betroffenen beauftragen. Die Beratung soll auch
Rückkehrberatung und -hilfe miteinschliessen.
Der Bundesrat darf die Schwarzarbeit nicht tolerieren und muss
alles unternehmen, um Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen und
anzuhalten, ihre Angestellten anständig zu entlöhnen.
Arbeitgeber, die ihren Angestellten bei der Legalisierung ihres
Status behilflich sind und sich verpflichten, diese weiter zu
beschäftigen oder sich an der Finanzierung einer Aus- oder
Weiterbildung der Betreffenden zur Verbesserung deren
Arbeitsmarktfähigkeit in angemessenem Rahmen beteiligen, bleiben
straffrei. Sie sollen ausstehende Sozialversicherungsbeiträge für die
betroffenen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auf maximal ein Jahr
rückwirkend zu bezahlen haben.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sah.ch/news

Kontakt:

SAH-OSEO
Marianne Roth
Quellenstrasse 31
8031 Zurich
Tél. +41 1 444 19 44
E-mail: marianneroth@sah.ch
[ 027 ]

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100001955/100011858


Weiterführende Informationen

http://www.solidar.ch/index.cfm

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