Medienmitteilung"Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?" Lieferdienst-Vorschussbetrug: Die Polizeikorps der Schweiz machen Käufer und Verkäuferinnen auf Kleinanzeigen-Plattformen auf diese Art von Betrug aufmerksam.2022-04-05T09:00:00Bern (ots) - Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) setzen sich gemeinsam für die Prävention von Cyberbetrug ein. Am 5. April 2022 startet der zehnte Teil der nationalen Kampagne zur Prävention von Cyberbetrug "Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?" zum Thema Liefer-Vorschussbetrug. Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) bündeln ihre Kräfte, um Käufer und Verkäuferinnen auf Kleinanzeigen-Plattformen zur Vorsicht aufzurufen und sie auf diese Art von Betrug aufmerksam zu machen, die immer mehr um sich greift. Dieser Videoclip ist das bereits zehnte Ergebnis einer Zusammenarbeit, die 2019 zwischen den kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps und der SKP aufgenommen wurde, und läutet den ersten Teil der diesjährigen Kampagne ein. Wie in den Vorjahren werden auch 2022 drei rund einminütige Videoclips veröffentlicht, die je einem aktuellen Phänomen von Cyberbetrug gewidmet sind. 2021 wurden beispielsweise Sexting, Immobilienbetrug im Internet und Anlagebetrug thematisiert. "Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?" Auch dieser erste Teil der Kampagne 2022 ist einer ganz speziellen Art von Betrug gewidmet: dem Vorschussbetrug bei Lieferungen. In solchen Fällen zeigen sich die Betrüger interessiert an einem Artikel, den das Opfer auf einer Kleinanzeigen-Plattform oder auf sozialen Netzwerken zum Verkauf ausgeschrieben hat. Sobald man sich einig geworden ist, erklären die Betrüger, dass sie die Ware über ein Transportunternehmen abholen lassen wollen. Dann schlüpfen sie in die Rolle dieses Spediteurs und nehmen Kontakt mit dem zukünftigen Opfer auf. Sie machen diverse Gebühren und Schwierigkeiten geltend und fordern Geld vom Verkäufer, um die Lieferung der Ware freizugeben. Die gezahlten Beträge können manchmal Zehntausende von Franken übersteigen. Das Opfer befindet sich in der paradoxen Situation, dass es bezahlen muss, um seine Ware verkaufen zu können. Wichtig ist hier zu präzisieren, dass alle Kontakte online oder über Telefon stattfinden. Das Opfer sieht den Käufer oder den Spediteur nie direkt. Die Geschichte von Christian zeigt, wie ein solcher Vorschussbetrug typischerweise abläuft. Der 35-Jährige will sein Klavier verkaufen. Eines Morgens steht ein Käufer vor seiner Tür, der Interesse an diesem Instrument bekundet. Sehr rasch schlägt dieser vor, den Transport über einen Spediteur zu organisieren, und versichert Christian, dass dies sehr sicher sei. Christian ist erleichtert, dass er das Klavier nicht selbst liefern muss, und geht auf diesen Vorschlag ein. Der Spediteur taucht mehrmals bei ihm auf, nimmt das Instrument aber nie mit. Unter verschiedenen Vorwänden fordert er Christian zur Zahlung von Gebühren auf, damit sein Klavier endlich abgeholt wird. Nach der dritten Aufforderung wird Christian langsam misstrauisch und zögert. Aber weil er sein Klavier unbedingt loswerden will, zahlt er schliesslich doch ... Dabei sind Käufer und Spediteur ein und dieselbe Person, nämlich ein Betrüger. Christian ist Opfer eines Vorschussbetrugs geworden und hat letztlich sehr viel Geld ausgegeben, um sein Klavier im Internet zu verkaufen. Und das Klavier steht immer noch bei ihm.
Allgemein gilt, dass ein allzu enthusiastischer oder entgegenkommender Käufer immer Ihr Misstrauen wecken sollte. Verlangen Sie wann immer möglich ein persönliches Treffen mit dem Käufer. Wenn die verkaufte Ware geliefert werden muss, organisieren Sie die Lieferung selbst und beauftragen Sie einen vertrauenswürdigen Spediteur. Pressekontakt: Für Medienanfragen stehen Ihnen die Medienstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps oder auch die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) zur Verfügung: Permalink:
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