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European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Urteil in Straßburg: Spaniens Abschiebungen an EU-Außengrenzen verstoßen gegen Europäische Menschenrechtskonvention

03.10.2017 – 12:37

Berlin/Straßburg (ots)

Spanien schiebt an der Grenze zu Marokko Geflüchtete und Migrant_innen systematisch und häufig brutal zurück. Diese Praxis der Push-Backs an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (https://t.co/9NVdK9K1tp) in Straßburg. Anlass der Entscheidung waren Beschwerden gegen Spanien, die zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste (http://ots.de/iDnbe) auf Initiative und mit Expertise des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) (https://www.ecchr.eu/de/home.html) im Februar 2015 beim EGMR eingereicht hatten. Mit der Abschiebepraxis an der Grenze zu Marokko verstoße die spanische Regierung gegen Artikel 4 des Vierten Zusatzprotokolls (Verbot der Kollektivausweisung) und gegen Artikel 13 (Recht auf effektive Rechtsmittel) der EMRK.

N.D. und N.T. waren am 13. August 2014 (https://www.ecchr.eu/de/home.html) über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt. Sie wurden festgenommen und umgehend von der Guardia Civil buchstäblich nach Marokko "zurückgeschoben" - ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Ihre Beschwerden wurden vom ECCHR in Kooperation mit Brot für die Welt (http://ots.de/8kJM5) unterstützt, vertreten wurden sie von ECCHR-Kooperationsanwälten in Madrid und Hamburg. In einem weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.

"Das Melilla-Verfahren hat weit über den Einzelfall hinaus Wirkung. Es ist ein Präzedenzfall, um das grundlegende "Recht auf Rechte" von flüchtenden und migrierenden Menschen durchzusetzen", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Mit dem Urteil stellt der EGMR klar: Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig, die EMRK gilt auch an den Außengrenzen der EU."

Der ECCHR-Kooperationsanwalt aus Madrid, Gonzalo Boye, forderte: "Spanien muss jetzt handeln und das so genannte Gesetz zum Schutz der Bürger-Sicherheit ("Ley de protección de la seguridad ciudadana") zurücknehmen."

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Tel.: +49 (0)-172 587 0087
E-Mail: bermejo@ecchr.eu

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