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Marxer & Partner Rechtsanwälte

Marxer & Partner legt Rechtsmittel gegen erstinstanzliches Urteil ein

31.05.2012 – 15:31

Vaduz (ots)

"Wir sind über das erstinstanzliche - noch nicht rechtskräftige - Urteil in jeder Hinsicht enttäuscht. Weder das Ergebnis noch die vom Gericht dafür vorgetragenen Gründe sind für uns nachvollziehbar; die mündlichen Ausführungen des Gerichts haben keine rechtlich schlüssige Begründung erkennen lassen. Unser Partner hat daher gegen dieses Urteil volle Berufung angemeldet." Mit diesen Worten kommentiert die Kanzlei Marxer & Partner den heutigen - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch im Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt ihrer Sozietät wegen angeblicher Urkundenunterdrückung.

"Wir sind weiterhin überzeugt, dass die gegen unseren Partner erhobenen Vorwürfe keinerlei Rechtsgrundlage haben und gehen davon aus, dass unser Partner in der zweiten Instanz Recht erfahren und freigesprochen wird. Unser Partner geniesst unser vollstes Vertrauen", so die Kanzlei Marxer & Partner.

Rückfragehinweis: RA Dr. Michael Oberhuber, Marxer & Partner Rechtsanwälte, Heiligkreuz 6, 9490 Vaduz, Liechtenstein Tel +423 235 81 81 Mail: Michael.Oberhuber@marxerpartner.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13574/aom

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