EANS-News: S IMMO AG /Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
05.06.2012 – 16:26
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG Die 23. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) vom 01. 06. 2012 hat folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG iVm § 2 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht wird: 1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals auch wiederholt sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. 2. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils einen Betrag von 1,-- Euro nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsekurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsetage an der Wiener Börse liegen. 3. Sowohl dieser Beschluss als auch darauf beruhende Rückkaufprogramme und allfällige Wiederverkaufsprogramme sowie deren jeweilige Dauer sind zu veröffentlichen. 4. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu beschließen. 5. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des Unternehmens, www.simmoag.at, veröffentlicht. Rückfragehinweis: Investor Relations: Andreas J. Feuerstein Phone: +43(0)50100-27556 Fax: +43(0)05100-927556 E-mail: andreas.feuerstein@simmoag.at www.simmoag.at Corporate Communications: Bosko Skoko Phone: +43(0)50100-27522 Fax: +43(0)05100-927522 E-mail: bosko.skoko@simmoag.at www.simmoag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: S IMMO AG Friedrichstraße 10 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50100-27550 FAX: +43(0)050100-927559 Email: office@simmoag.at WWW: www.simmoag.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000652250 Indizes: ATX Prime, IATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch