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Konrad & Justich

Beilegung Rechtsstreit Atrium gegen ehemalige Direktoren der MEL

17.06.2011 – 18:13

Wien (ots)

Bestimmte ehemalige Direktoren (unter anderem Herr Dr. Heinrich Schwägler und Herr Karel Römer) der Meinl European Land, nunmehr Atrium European Real Estate, haben eine Vereinbarung zur Beilegung aller rechtlichen Auseinandersetzungen getroffen, die vorsieht, daß alle wechselseitigen Klagen gegen und von Atrium, Gazit-Globe Ltd und andere zur Gänze und endgültig zurückgezogen werden. Diese Vereinbarung wird spätestens im Januar 2012 rechtskräftig werden. In Übereinstimmung mit der Auffassung, die von der jeweiligen Partei in diesen Fällen als beklagte Partei vertreten worden ist, bestreitet jede Partei weiterhin, dass sie irgendeine Rechtsverletzung begangen hat. Die Vereinbarung sieht ferner vor, daß die Beilegung der Rechtstreitigkeiten ohne gegenseitige Zahlungen, sei es als Schadenersatz oder unter irgendeinem anderen Rechtstitel, erfolgt.

Rückfragehinweis:

   Dr. Christian W. Konrad, LLM
   Rechtsanwalt & Solicitor
   Weihburggasse 4/10, A-1010 Wien
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Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12834/aom

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