Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

FAiR - Für eine Aufwertung des Zürichseeufers im Recht

Mitwirkung Kantonaler Richtplan: Durchgehender Uferweg beeinträchtig in hohem Masse Landschaftsbild im Zürichsee-Becken

06.04.2011 – 09:00

Zürich (ots)

Die wichtigsten Forderungen von FAiR:

1. FAiR ist nicht grundsätzlich gegen einen Weg rund um den Zürichsee herum. Im Gegensatz zu den Vorstellungen, wie sie jetzt im kantonalen Richtplan zum Tragen kommen, setzen wir uns für einen Weg ein, der zwar möglichst nahe und nicht zwingend geschlossen am Ufer verläuft, aber auf die lokalen Gegebenheiten (Ortsbildschutz, Privateigentum) weitestgehend Rücksicht nimmt. FAiR unterstützt alle Bestrebungen, die dahin zielen, die bereits heute öffentlich zugänglichen Seeabschnitte aufzuwerten.

2. Das heutige Landschaftsbild «Zürichsee-Becken» zeichnet sich durch einen sehr schönen Gesamtaspekt aus, auf den die Schutzwürdigkeit gemäss 2.4.1 genau so zutrifft wie auf die vielgestaltigen Uferbereiche der Dörfer am See. Insbesondere die historischen Dorfteile und repräsentativen Landhäuser mit Garten- und Hafenanlagen gilt es unter dem Aspekt des Ortsbildschutzes in ihrer alten Bausubstanz zu erhalten. Die kantonale Planung soll auf die kommunalen Schutzobjekte Rücksicht nehmen.

3. Der See ist bereits sehr stark genutzt bzw. übernutzt. Ein durchgehender Uferweg würde Flora und Fauna noch mehr unter Druck setzen. Ausserdem zeigt die Erfahrung z.B. entlang der Seepromenaden in der Stadt Zürich, mit wie viel Müll und Güsel das Entsorgungsdepartement und der See zu kämpfen haben. Neben den ökologischen Bedenken sind auch die finanziellen Folgekosten von Betrieb und Unterhalt ins Auge zu fassen.

Kontakt:

Pfister Kugler und Partner GmbH
Astrid Kugler
Mobile: +41/78/608'73'73

Orte in dieser Meldung