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hörenschweiz

6. IV-Revision: Hörgerätebranche befürchtet Leistungsabbau

21.05.2010 – 15:49

Bern (ots)

Die Hörgerätebranche bedauert den Entscheid der
Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates, im 
Invalidenversicherungsgesetz eine Rechtsgrundlage für eine staatliche
Beschaffung vorzusehen. Damit schlägt die Kommission dem Ständerat 
eine Bevormundung der Betroffenen vor, welche zu massivem 
Leistungsabbau führen wird.
In Grossbritannien sind gerade noch 14 verschiedene Hörgerätetypen
mit beträchtlichem Innovationsrückstand erhältlich, in Norwegen ist 
die Palette an Hörgeräten zwar grösser aber ebenfalls technologisch 
veraltet. Die vom Bundesrat bei den Hilfsmitteln in Aussicht 
gestellten Einsparungen für die IV von 46 Mio. Franken sind ohne eine
massive Beschränkung und Rückstufung des Angebotes und der 
Dienstleistung nicht zu erreichen. Die zusätzlichen Kosten einer 
Ausschreibung sind gänzlich unbekannt. Insbesondere für die 
Betroffenen würde ein Staatssortiment nach allen internationalen 
Erfahrungen Wartelisten und schlechterer Service bedeuten. 
Unabhängige Betroffenenorganisationen wehren sich deshalb gegen eine 
staatliche Beschaffung und fordern die Selbstbestimmung bei der 
Auswahl des für ihre Bedürfnisse geeigneten Hilfsmittels.

Kontakt:

Dominik Feusi
Mediensprecher «hörenschweiz»
Mobile: +41/79/359'88'23

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