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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseinformation Nico Rosberg

05.04.2016 – 19:23

Berlin (ots)

Das Management von Nico Rosberg und Nico Rosberg persönlich bitten mich in Ansehung der aktuellen Berichterstattung, folgendes als Anwalt von Nico Rosberg zu erklären:

Entgegen anders lautender Berichte besitzt unser Klient Nico Rosberg keinerlei Briefkastenfirma in Panama. Richtig ist, dass durch die Kanzlei Mossack Fonseca eine Briefkastenfirma für Nico Rosberg auf den British Virgin Islands eingerichtet wurde. Der alleinige Grund hierfür waren haftungsrechtliche Fragen und die Möglichkeit, international zu agieren. Mit steuerrechtlichen Fragen hat diese Einrichtung nichts zu tun. Herr Rosberg hat sich vielmehr steuerrechtlich in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Er hat seinen steuerlichen Wohnsitz in Monaco und ist daher auch in Monaco steuerpflichtig. Sämtliche Vergütungen, die er durch den britischen Rennstall erhielt, wurden daher auch direkt nach Monaco bezahlt. Für ein Fehlverhalten ist damit von vornherein kein Raum. Wir bitten daher um entsprechende Berücksichtigung dieser Tatsachen bei der künftigen Berichterstattung.

Prof. Dr. Christian Schertz 
Rechtsanwalt

Kontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

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