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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Helmut Werner zu den Erpressungsvorwürfen von Herrn Menowin Fröhlich

21.07.2010 – 17:59

Berlin (ots)

Als Medienanwälte von Herrn Helmut Werner weisen
wir auf Folgendes hin:
Durch eine Berichterstattung der aktuellen BRAVO über eine 
Auseinandersetzung von Herrn Fröhlich und Herrn Werner kann der 
unwahre Eindruck erweckt werden, Herr Werner habe Herrn Fröhlich 
damit erpresst, dass er dafür sorgen würde, dass Herr Fröhlich ins 
Gefängnis komme, wenn er nicht für Herrn Werner Auftritte absolviere.
Insbesondere wird Herr Fröhlich im Rahmen der Berichterstattung u.a. 
mit folgenden Worten in Bezug auf Helmut Werner zitiert: "Helmut hat 
versucht, mich zu erpressen" sowie "Er sagte zu mir: Entweder Du 
machst die Auftritte oder ich mach dich fertig!". Derzeit werden 
diese Äußerungen in anderen Medien weiterverbreitet. Wir weisen daher
darauf, dass sich Herr Werner nicht, wie laut der BRAVO von Herrn 
Fröhlich behauptet, entsprechend geäußert hat. Weiterhin hat Herr 
Werner Herrn Fröhlich nicht erpresst, insbesondere ihn nicht vor die 
Wahl "Auftritte oder Knast" gestellt, wie es in einer der 
Überschriften der in Rede stehenden BRAVO Berichterstattung heißt.
Wir bitten daher um unverzügliche Beachtung dieser Umstände. 
Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen Information
bestimmt und soll nicht der Einwilligung einer Berichterstattung 
dienen.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

Fon (030) 88 00 15 - 0
Fax (030) 88 00 15 - 55
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