EANS-Adhoc: SYGNIS Pharma AG
SYGNIS gibt Verlängerung der Eigenkapitalzusage
auf Abruf bekannt
31.07.2012 – 14:19
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 31.07.2012 Ad-Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG SYGNIS gibt Verlängerung der Eigenkapitalzusage auf Abruf bekannt Heidelberg, 31. Juli 2012 - SYGNIS Pharma AG (Frankfurt: LIOK; ISIN: DE000A1E9B74; Prime Standard) hat mit YA Global Master SPV LTD (YA Global) eine vorzeitige Verlängerung der Vereinbarung über eine Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity Distribution Agreement) über weitere drei Jahre ab dem 1. November 2012 zu unveränderten Rahmenbedingungen geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung hat die SYGNIS Pharma AG innerhalb der Vertragslaufzeit das Recht, von YA Global die Zeichnung und den Kauf neuer SYGNIS-Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen von bis zu jeweils EUR 500.000,00 zu verlangen. Der Emissionspreis der neuen Aktien ergibt sich jeweils aus dem niedrigsten volumengewichteten Durchschnittspreis der SYGNIS-Aktie an einem der fünf Handelstage nach Abruf der jeweiligen Tranche, abzüglich eines Rabatts von 5%. Der Gesamtwert der Eigenkapitalzusage beläuft sich auf bis zu EUR 10 Millionen, wobei das Gesamtvolumen der an YA Global auszugebenden Aktien maximal 9,9% des Grundkapitals der SYGNIS Pharma AG betragen darf. YA Global steht es frei, diese Aktien entweder zu akkumulieren oder im Markt zu platzieren. YA Global hat sich jedoch verpflichtet, weder Leerverkäufe mit SYGNIS-Aktien zu tätigen noch sich an Hedging-Instrumenten zu beteiligen, die sich auf SYGNIS-Aktien beziehen. Die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer Befreiung der Genetrix, A.B., und der mit dieser verbundenen bzw. gemeinsam Handelnden von den Pflichten nach § 35 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit der geplanten Einbringung der X-Pol Biotech, S.L., in die SYGNIS Pharma AG, insbesondere von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die bestehenden Aktionäre der SYGNIS Pharma AG im Zusammenhang mit der damit verbundenen Kapitalerhöhung der SYGNIS Pharma AG. **** Ende der Ad-Hoc-Mitteilung **** Für weitere Informationen: |SYGNIS Pharma AG | | | | |Peter Willinger | | | | |Tel: +49 6221 454 836 | | | | |Email: peter.willinger@sygnis.de | | | | ### Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, bei denen es sich weder um ausgewiesene finanzielle Ergebnisse noch um andere historische Daten handelt, sind vorausblickender Natur. Es geht dabei insbesondere um Prognosen künftiger Ereignisse, Trends, Pläne oder Ziele. Solche Aussagen sind nicht als absolut gesichert zu betrachten, da sie naturgemäß bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch andere Faktoren beeinflusst werden können, in deren Folge die tatsächlichen Ergebnisse und die Pläne und Ziele der SYGNIS wesentlich von den getroffenen oder implizierten prognostischen Aussagen abweichen können. SYGNIS verpflichtet sich nicht, diese Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, weder im Lichte neuer Informationen, künftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen. ### Rückfragehinweis: Marc Risch Telefon: +49 (6221) 454 - 737 E-Mail: Marc.Risch@sygnis.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: SYGNIS Pharma AG Im Neuenheimer Feld 515 D-69120 Heidelberg Telefon: +49 (0)6221 454-6 FAX: +49 (0)6221 454-777 Email: contact@sygnis.de WWW: http://www.sygnis.de Branche: Biotechnologie ISIN: DE000A1E9B74 Indizes: CDAX, Prime All Share Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch