EANS-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG
Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom
AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)
22.07.2011 – 06:51
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 22.07.2011 22.07.2011 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Montag, dem 22. August 2011, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2. 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010/2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 1. August 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, auf: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, Erklärung des Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab 1. August 2011 außerdem im Internet www.kapsch.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. August 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt wer¬den. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord-nung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord-nung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. August 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um-stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.at zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. August 2011 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. August 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post: Kapsch TrafficCom AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68 Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestäti¬gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 12. August 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 19. August 2011, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: Kapsch TrafficCom AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68 Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Juli 2011) beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.200.000,-- eingeteilt in 12.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 12.200.000 Stück. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr. Wien, im Juli 2011 Der Vorstand Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch TrafficCom entwickelt und liefert vorrangig elektronische Mautsysteme, insbesondere für den mehrspurigen Fließverkehr, und bietet den technischen und kommerziellen Betrieb dieser Systeme an. Darüber hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen, Stadtverkehrslösungen und ausgewählte ITS- und Telematik-Applikationen. Mit weltweit 260 Referenzen in 41 Ländern auf allen fünf Kontinenten und mit insgesamt beinahe 44 Millionen ausgelieferten On-Board Units und mehr als 18.000 ausgestatteten Mautspuren hat sich Kapsch TrafficCom bei elektronischen Mautsystemen unter den weltweit anerkannten Anbietern positioniert. Kapsch TrafficCom hat ihren Sitz in Wien, Österreich, und verfügt über Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in 25 Ländern. Rechtlicher Hinweis: Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden. Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) bzw. innerhalb der U.S.A. bestimmt und dürfen nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den U.S.A. verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den U.S.A. dar. Die Wertpapiere der Kapsch TrafficCom AG wurden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Diese Ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Rückfragehinweis: Mag. Marcus Handl Investor Relations Kapsch TrafficCom AG Tel.: +43 (0) 50 811 1120 A-1120 Wien, Am Europlatz 2 E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net www.kapschtraffic.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2 A-1121 Wien Telefon: +43 1 50811 1122 FAX: +43 1 50811 99 1122 Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net WWW: www.kapschtraffic.com Branche: Technologie ISIN: AT000KAPSCH9 Indizes: Prime Market Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch