EANS-Adhoc: KTM Power Sports AG
Ergänzung der Tagesordnung zur 24.
ordentlichen Hauptversammlung
03.04.2012 – 08:58
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 03.04.2012 KTM Power Sports AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN: AT0000645403 ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG zur 24. ordentlichen Hauptversammlung Aufgrund eines fristgerecht und ordnungsgemäß am 30.03.2012 gestellten Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin CROSS Industries AG, FN 261823 i, die an der Gesellschaft 5.207.487 Stück Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, ist der Vorstand verpflichtet, die Tagesordnung der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 22.03.2012 für den 20.04.2012 um 10:00 Uhr im Hauptgebäude der KTM-Sportmotorcycle AG, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, einberufenen 24. ordentlichen Hauptversammlung der KTM Power Sports AG - wie folgt - zu ergänzen: Punkt 8. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlauts und entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 1. (Firma, Sitz und Dauer). Begründung für das Verlangen der CROSS Industries AG auf Ergänzung des Punktes 8. der Tagesordnung: Zur Kennzeichnung des Unternehmens der Gesellschaft bedarf es auf Grund der Stärke der Marke "KTM" keines Hinweises auf die Unternehmenstätigkeit im Firmenwortlaut. Die Marke wird durch den kurzen und prägnanten Firmenwortlaut "KTM AG" noch mehr in den Mittelpunkt gestellt. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass die Vereinfachung des Firmenwortlautes das Auftreten der Gesellschaft in den emerging markets erleichtert. Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates zu dem gemäß § 109 AktG ergänzend beantragten Tagesordnungspunkt 8. mit Beschlussvorschlag: Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin CROSS Industries AG erfüllt sämtliche gemäß § 109 AktG statuierten formellen Voraussetzungen und ist vor dem Hintergrund der vorstehend zitierten Argumente überdies begründet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zum ergänzten Tagesordnungspunkt 8. der Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages der CROSS Industries AG zuzustimmen. Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG): Es liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 30.03.2012, bzw. jene im Zusammenhang mit dem Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu Punkt 8. der Tagesordnung ab 03.04.2012 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung einer durch das Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu Punkt 8. der Tagesordnung angepassten Vollmacht und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich. Mattighofen, im April 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: KTM Power Sports AG Mag. Viktor Sigl MBA Tel: +43 7742 6000 144 Mail to: viktor.sigl@ktm.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: KTM Power Sports AG Stallhofnerstraße 3 A-5230 Mattighofen Telefon: +43(0)7742/6000-0 FAX: +43(0)7742/6000-5216 Email: ir@ktmpowersports.com WWW: www.ktm.com Branche: Technologie ISIN: AT0000645403 Indizes: mid market Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch