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apr AG für Public Relations

Bundesgericht spricht Ehepaar Werhahn Bianchi frei

14.01.2005 – 15:55

Zürich (ots)

Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 21.
Dezember 2004 die Beschwerde von Beatrice Werhahn und Franco Bianchi
gegen das Urteil des Obergerichtes des Kantons Thurgau vom 19.
Februar 2004 gutgeheissen und das Urteil aufgehoben. Gemäss den
Erwägungen des Bundesgerichts hat nun ein Freispruch zu erfolgen.

Kontakt:

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Tel. +41/44/389'17'19
E-Mail: apr@aprag.ch

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