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Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser

Alma Mater: Gericht bestätigt Dr. Dr. Batliner korrektes Verhalten als Stiftungsrat

25.06.2007 – 12:37

Wien/Vaduz (ots)

Vor einiger Zeit ist in den Medien die Meldung
erschienen, dass gegen Dr. Dr. Herbert Batliner eine Klage wegen
unberechtigter Begünstigung im Zusammenhang mit der Alma Mater
Stiftung  im Gesamtbetrag von CHF 2,4 Mio. eingereicht wurde. In
diversen Medien wurde versucht, Dr. Dr. Batliner aufgrund einer
Schenkung eines unrechtmässigen Verhaltens zu bezichtigen.
Das Landgericht Vaduz hat nunmer in erster Instanz mit Urteil vom
14. Juni 2007 entschieden, dass sämtliche Vorwürfe gegen Dr. Dr.
Batliner ungerechtfertigt seien. Die Klage gegen Dr. Dr. Batliner
wurde zur Gänze abgewiesen. Zudem muss die Stiftung Dr. Dr. Batliner
und Hans Gassner rd. Schweizer Franken 115'000,-- an
Prozessentschädigung bezahlen. Im Prozess wurden Dr. Dr. Batliner und
Hans Gassner vom Kanzleipartner Dr. Dr. Batliners, RA Dr. Johannes
Gasser, vertreten.
weitere Informationen und:

Rückfragehinweis:

Doron P. Zuckermann
PRO+CO Consulting, PR, Wien
mailto:rz@proco.at
Tel.: +43 664 14 34 024

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