EANS-News: austriamicrosystems AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(ISIN AT0000920863)
26.04.2012 – 00:47
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Unterpremstaetten (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG am Donnerstag, dem 24.05.2012, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsvorschlags und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 7. Beschlussfassung über a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2012], b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Mai 2011. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben. 9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ge-mäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2012] 10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Änderung der Firma, zur Änderung im Hinblick auf das Genehmigte Kapital 2012, das Bedingte Kapital 2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 11. Bericht über den SOP 2009 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 03. Mai 2012 im Internet unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Ergebnisverwendungsbeschluss, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10, - Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2012, Bezugsrechtsausschluss, - Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, - Bericht des Vorstands zu TOP 9 - Bedingtes Kapital 2012, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 03. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die Antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder per E-Mail agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.austriamicrosystems.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2012, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder per Boten austriamicrosystems AG Schloß Premstätten Tobelbaderstraße 30 8141 Unterpremstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist austriamicrosystems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da austriamicro-systems AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder per Boten austriamicrosystems AG Schloß Premstätten Tobelbaderstraße 30 8141 Unterpremstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2012, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 33.315.872,49 und ist eingeteilt in 13.753.092 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 20. April 2012 1.141.160 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt sohin 12.611.932 Stück. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr. Wien, im April 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Moritz M. Gmeiner Director Investor Relations Tel: +43 3136 500-5970 Fax: +43 3136 500-5420 Email: investor@austriamicrosystems.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: austriamicrosystems AG Schloß Premstaetten A-8141 Unterpremstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-5420 Email: investor@austriamicrosystems.com WWW: www.austriamicrosystems.com Branche: Technologie ISIN: AT0000920863 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch