EANS-News: austriamicrosystems AG
Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)
02.08.2011 – 17:32
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Unterpremstaetten, 2. August 2011 (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG am Donnerstag, dem 25.08.2011, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs (1) (Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens zwölf Mitglieder). 2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 21 Abs (2) (Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf künftig einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen) 3. Wahlen in den Aufsichtsrat 4. Bericht über den SOP TAOS (Texas Advanced Optoelectronic Solutions, Inc.) UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 04. August 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, Investor Relations, Moritz M. Gmeiner, auf: - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 - 3, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 3 gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 04. August 2011 außerdem im Internet unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 08. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die Antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. August 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder per E-Mail agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 2 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. August 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.austriamicrosystems.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. August 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. August 2011, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder per Boten: austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, Tobelbaderstraße 30, 8141 Unterpremstätten Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000920863 im Text angeben) Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. August 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder per Boten: austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, Tobelbaderstraße 30, 8141 Unterpremstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 24. August 2011, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Per 25.07.2011 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 33.370.413,45 und ist eingeteilt in 13`775`607 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.07.2011 950`018 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt sohin 12`825`589 Stück. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr. Unterpremstätten, im August 2011 Der Vorstand Rückfragehinweis: Moritz M. Gmeiner Director Investor Relations Tel: +43 3136 500-5970 Fax: +43 3136 500-5420 Email: investor@austriamicrosystems.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: austriamicrosystems AG Schloß Premstaetten A-8141 Unterpremstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-5420 Email: investor@austriamicrosystems.com WWW: www.austriamicrosystems.com Branche: Technologie ISIN: AT0000920863 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch