EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG
Ergebnisse der Sonderprüfung liegen vor
13.01.2012 – 10:09
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE 0001262111) ist von ihren Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers vorgelegt worden, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 13. Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den Monaten Mai bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in Stuttgart, die von deren Hauptversammlung am 17. Oktober 2008 beschlossen worden war. Die Auswertung der Rechtsberater der Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des Aufsichtsrats festgestellt hat. Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien. Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober 2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war. Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen sei. Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden ist. In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse vorgesehen. Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt 14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail: info@greenwich-ag.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch