EANS-Adhoc: Sunways AG
Abschluss einer Vereinbarung zur frühzeitigen
Beendigung von Langzeitlieferverträgen mit der Deutsche Solar GmbH und
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
18.07.2012 – 19:10
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Verträge 18.07.2012 Konstanz, 18. Juli 2012 - Der Vorstand der Sunways AG, Konstanz (ISIN DE0007332207 / WKN 733220), hat heute auf Basis eines Beschlusses vom selben Tag mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung und frühzeitigen Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006 bzw. 2007 geschlossenen langfristigen Verträgen zur Lieferung von Photovoltaik-Wafern durch die Deutsche Solar GmbH (damals noch als Deutsche Solar AG firmierend) geschlossen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Die Sunways AG hat in der heutigen Vereinbarung auf eine von ihr bereits geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund EUR 7,5 Mio. verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, die bisherigen Liefervereinbarungen, die Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017 vorsahen, dahingehend zu ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und 2013 abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von ca. 60 MW abgenommen werden. Die heute geschlossene Vereinbarung hat eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2013. Kommt es bis dahin zur vollständigen Erfüllung der neu vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, so sind ab dann die beiden Langzeitlieferverträge einvernehmlich beendet. Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit Jahresbeginn 2012 negativen Marktpreisentwicklung werden für diese Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011 insgesamt Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR ca. 4,6 Mio. ergebniswirksam gebucht. Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen kommt es jedoch zu einer wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung. Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stellt im Vergleich zu deren unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen Vorteil dar. Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Der festgestellte Verlust ist durch bilanzielle Effekte der Änderungsvereinbarung mit der Deutsche Solar GmbH sowie weiterer, im Laufe der letzten Monate aufgelaufener Verluste der Sunways AG entstanden. Der Vorstand der Gesellschaft ist allerdings weiterhin überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der Änderungsvereinbarung im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und langfristigen positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG der am 30. August 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG anzeigen. Rückfragehinweis: Dr. Harald F. Schäfer Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations Tel.: +49 (0)7531 996 77-415 E-Mail: communications@sunways.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Sunways AG Macairestr. 3 - 5 D-78467 Konstanz Telefon: +49 (0)7531 99677 0 FAX: +49 (0)7531 99677 10 Email: info@sunways.de WWW: http://www.sunways.eu/de Branche: Alternativ-Energien ISIN: DE0007332207 Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch