Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Gesetzeswidriges Lohndumping von Amtes wegen - Kanton Zürich muss Entscheid sofort rückgängig machen

03.10.2007 – 12:56

Bern (ots)

Bereits am Tag zwei des vertragslosen Zustands im
Bauhauptgewerbe werden alle Bekenntnisse der Baumeister und der 
Behörden, es werde im Bau auch ohne Gesamtarbeitsvertrag kein 
Lohndumping geben, von der Realität widerlegt. Der Kanton Zürich hat 
gestern den Richtlohn für Lohndumping im Baugewerbe für ungelernte 
Bauarbeiter unter 30 Jahren von 4161 Fr. auf 3745 Fr. gesenkt. 
Baufirmen und Temporärbüros können künftig unbehelligt mehr als 10 
Prozent weniger Lohn bezahlen.
Dieser Entscheid widerspricht den flankierenden Massnahmen zur 
Personenfreizügigkeit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kantone 
kontrollieren müssen, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen 
Löhne eingehalten werden (Obligationenrecht Art. 360b). Bezahlen die 
Unternehmen tiefere Löhne, müssen sie von den Kantonen aufgefordert 
werden, diesen Missstand zu beheben. Im Jahr 2006 verdiente ein 
ungelernter Bauarbeiter im Durchschnitt 4440 Fr./Monat. Der Lohn von 
3745 Fr./Monat, der im Kanton Zürich neu als Grenze bei der 
Bestimmung von Lohndumping dient, liegt mehr als 15 Prozent 
darunter. Damit rollt der Kanton Zürich Bauunternehmen, die sich 
nicht an die Schweizer Löhne halten, den roten Teppich aus. Wer die 
Löhne drückt, erhält einen amtlich bewilligten Konkurrenzvorteil auf 
Kosten der Bauarbeiter. Dementsprechend wird es nur kurze Zeit 
gehen, bis das Lohnniveau insgesamt ins Rutschen kommt.
Der Kanton Zürich muss seinen gesetzeswidrigen Entscheid sofort 
rückgängig machen. Es ist unglaublich, dass ein Kanton sich über 
Volksentscheide hinwegsetzt und den Unternehmen erlaubt, auf dem 
Buckel der ungelernten Bauarbeiter Gewinne zu machen.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft, welches die Oberaufsicht über 
die flankierenden Massnahmen hat, muss beim Kanton Zürich 
intervenieren, damit dieser gesetzeswidrige Zustand beseitigt wird.
Der Baumeisterverband muss ohne Vorbedingungen über einen neuen 
Landesmantelvertrag verhandeln. Denn nur bei verbindlichen 
Mindestlöhnen kann das Lohndumping über Bussen und die Möglichkeit, 
Lohnnachzahlungen zu erzwingen, wirksam bekämpft werden.
Für weitere Fragen:
Daniel Lampart, Telefon: 031 / 377 01 16, Natel: 079 / 205 69 11

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Weitere Storys: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
  • 26.09.2007 – 13:45

    SGB-Tagung ältere Arbeitnehmende

    Bern (ots) - Viele Arbeitgeber wollen Rentenalter 65 oder gar 67 – und stellen keine über 60jährigen an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB dagegen verlangt ab Alter 62 die freie Wahl zwischen ungekürzter AHV und Weitererwerb. Ab 45 sollen mehr Rechtsansprüche an Gesundheitsschutz und Bildung für eine entsprechende Qualifizierung und ein würdiges Altern im Beruf sorgen. Dafür ...

    Ein Dokument