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comparis.ch AG

Stellungnahme zu den Vorwürfen in der Zeitschrift «L'Hebdo» - comparis.ch fragt Prämien auf legalem Weg ab

30.08.2012 – 09:21

Zürich (ots)

Der Internet-Vergleichsdienst hat im September 2011 auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Krankenkassenprämien bezogen. Dabei wurde eine gängige und laut Bundesgericht legale Methode, das sogenannte Crawling, verwendet. Auch das BAG wirft comparis.ch kein strafbares Handeln vor. Die in der heutigen Ausgabe der Wochenzeitschrift «L'Hebdo» erhobenen Vorwürfe sind haltlos. Im Vorfeld der Publikation wurde comparis.ch nicht mit den genauen Vorwürfen konfrontiert.

Die Wochenzeitschrift «L'Hebdo» wirft in ihrer Ausgabe von heute dem Internet-Vergleichsdienst comparis.ch vor, vor einem Jahr die Website des Bundesamts für Gesundheit (priminfo.ch) unrechtmässig genutzt zu haben. Sämtliche Vorwürfe sind haltlos. Dem Unternehmen comparis.ch liegen keinerlei Beweise illegaler Tätigkeiten vor. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wirft comparis.ch keine strafbare Handlungen vor.

Crawling als legale Methode

Bei den Vorwürfen geht es um die Beschaffung der Krankenkassenprämien vor rund einem Jahr. Nachdem das Bundesamt für Gesundheit am 28. September 2011 die bewilligten Prämien fürs Jahr 2012 auf seiner Website priminfo.ch veröffentlicht hatte, fragte comparis.ch diese öffentlich zugänglichen Daten mit ihrem Computersystem automatisiert ab. Ziel war, auf www.comparis.ch den Konsumenten möglichst rasch einen umfassenden Überblick zu bieten. Dieses Vorgehen mit sogenannter Crawler-Software ist eine gängige und legale Methode im Internet. Sie findet in jeder Suchmaschine Verwendung. Die Software kann innert Sekunden auf zahlreichen Webseiten wie ein Internet-Nutzer die öffentlich zugänglichen Daten durchsuchen. Das Bundesgericht hat diese Technik ebenfalls gutgeheissen (BGE 131 III 384).

comparis.ch bietet sowohl dem Bundesamt für Gesundheit als auch dem Bundesamt für Informatik jederzeit Hand, um die im Raum stehenden Vorwürfe im Detail abzuklären. Sonderbar ist, dass die erwähnte E-Mail aus der Bundesverwaltung 11 Monate nach der Datenabfrage den Medien zugespielt wurde, ohne dass comparis.ch offiziell mit den Vorwürfen konfrontiert wurde.

Die «L'Hebdo»-Redaktion hat comparis.ch im Vorfeld des Artikels nicht mit den genauen Vorwürfen konfrontiert und auch nicht die erwähnte E-Mail vorgelegt. Im Zentrum der Gespräche standen nicht die technischen Vorwürfe, sondern die Legalität des Crawlens an sich. Aus diesem Grund wurde es comparis.ch verwehrt, zum eigentlichen Vorwurf, den Hacker-Angriffen, Stellung nehmen zu können. Das Vorgehen von «L'Hebdo» ist unfair.

Vorwürfe schädigen Ruf des Unternehmens

comparis.ch weist sämtliche Vorwürfe von Piraterie und anrüchigem Verhalten im Internet von sich. Nach Ansicht von comparis.ch schädigen solche Vorwürfe den Ruf des Unternehmens und verletzen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Aus diesem Grund hat comparis.ch rechtzeitig, das heisst bereits am Dienstag, die Redaktion explizit darauf hingewiesen, dass das Crawlen eine gängige und völlig legale Methode darstellt. Da die Redaktion nicht auf dieses Schreiben reagierte, stellte comparis.ch beim zuständigen Gericht ein Gesuch um eine superprovisorische Verfügung. Das Kantonsgericht Waadt hat diesem Gesuch am Mittwochmittag stattge-geben. Es untersagt dem Ringier-Verlag zu behaupten, comparis.ch habe sich des Piraterieversuchs schuldig gemacht oder sich Daten auf unerlaubte Weise beschafft. Das Gericht hat die Parteien - comparis.ch sowie den Ringier-Verlag in Zofingen - kurz nach 12 Uhr informiert. Die Herausgeberin hat sich daraufhin über die superprovisorische Verfügung hinweggesetzt und nicht darauf verzichtet, die Publikation in Umlauf zu bringen. comparis.ch wird nun weitere rechtliche Schritte prüfen.

Kontakt:

Felix Schneuwly
Mediensprecher
Handy: 079 600 19 12
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch

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