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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Verlängerung Fahrerausweise: Notwendiger Entscheid des Bundes für die Versorgung von Menschen und Wirtschaft

17.03.2020 – 16:19

Bern (ots)

Für die sichere Versorgung und Entsorgung in der gesamten Schweiz muss der Strassengütertransport auch in der aktuellen Ausnahmesituation tagtäglich zuverlässig funktionieren. Dazu braucht es genügend einsatzfähiges Fahrpersonal. Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst daher den heutigen Entscheid des Bundes zur Verlängerung und Bewilligung von Ausweisen.

Die Versorgung der Menschen in der Schweiz mit Lebensmitteln, Medikamenten und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs sowie die Abfallentsorgung müssen auch in der aktuellen Sondersituation tagtäglich zuverlässig und sicher gewährleistet werden. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Gütertransport und die Personenbeförderung auf der Strasse weiterhin ohne Einschränkungen funktioniert. Nebst dem Gesundheitsschutz, der oberste Priorität hat, muss vor allem die Verfügbarkeit der Berufsfahrerinnen und -fahrer sichergestellt sein. Es darf nicht sein, dass ihre Einsatzfähigkeit an behördlichen Auflagen, die im Moment nicht erfüllt werden können, scheitert.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst daher den Entscheid des Bundesamts für Strassen ASTRA von heute zu provisorischen Verlängerungen und Bewilligungen von Ausweisen, die für den gewerblichen Güter- und Personentransport benötigt werden (vgl. Kasten). Das ASTRA ermöglicht es damit, dass Fahrerinnen und Fahrer, die aufgrund der aktuellen Lage nicht rechtzeitig obligatorische Weiterbildungskurse besuchen können, weiterhin im Einsatz für die Versorgung des Landes bleiben dürfen. Damit wird ein dringendes Anliegen der ASTAG innert kürzester Zeit unbürokratisch und sehr wirksam erfüllt. "Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind bestens ausgebildet", sagt ASTAG-Zentralpräsident Adrian Amstutz: "Wir danken dem ASTRA für den raschen und richtigen Entscheid!"

Ausweise im gewerblichen Gütertransport

CZV-Fähigkeitsausweis: Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte benötigen Berufsfahrer einen gültigen CZV-Fähigkeitsausweis. Für eine Verlängerung müssen fünf Weiterbildungstage innerhalb von fünf Jahren absolviert werden. Aufgrund der aktuellen Situation können Fälle eintreten, in denen rechtzeitige Kursbesuche aufgrund von abgesagten Kursen oder aufgrund Selbstisolation / Quarantäne nicht möglich sind.

ADR-Schulungsbescheinigung: Fahrer von Strassenfahrzeugen mit gefährlichen Gütern benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung, die sie nach Absolvierung eines mehrtägigen Basiskurses erhalten. Vor Ablauf dieser Bescheinigung, die eine Gültigkeit von 5 Jahren hat, müssen die Fahrer eine Auffrischungsschulung von zwei Tagen absolvieren. Ansonsten verlieren sie ihre Bewilligung und dürfen keine Transporte mehr ausführen.

Kontakt:

André Kirchhofer
079 659 86 86

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