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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

27.06.2001 – 12:03

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine
neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia verabschiedet.
Diese Verordnung sieht die Einführung folgender Massnahmen vor:
  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern nach Liberia, sowie Verbot der Gewährung technischer Ausbildung oder Beratung im Zusammenhang mit solchen Gütern
  • Verbot der Einfuhr und Durchfuhr sowie der Ein- und Auslagerung in und aus Zolllagern von Rohdiamanten aus Liberia, unabhängig von deren Ursprung
  • Verbot der Einreise in und Durchreise durch die Schweiz für hochrangige Angehörige der Regierung und der Streitkräfte Liberias und deren Ehepartner, sowie von Personen, die bewaffnete Rebellengruppen in Nachbarländern Liberias finanzielle oder militärische Unterstützung gewähren
Mittels dieser Verordnung setzt die Schweiz autonom die Sanktionen
um, welche der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution
1343 verhängt hatte. Diese Sanktionen sind am 7. Mai 2001 in Kraft
getreten, da Liberia nicht die notwendigen Massnahmen zum Abbruch der
Unterstützung der Revolutionären Einheitsfront (RUF) in Sierra Leone
sowie anderer bewaffneter Rebellengruppen in der Region ergriffen
hatte.
Die Verordnung tritt am 28. Juni 2001 in Kraft und gilt bis zum
28. Juni 2002.

Kontakt:

- Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen,
Tel. +41 31 324 07 61
- Für politische Fragen: Thomas Kupfer, EDA, Politische Abteilung II,
Tel. +41 31 322 31 75

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