BA: BA: Unfall des Fesselballons HiFlyer vom 23. Juli 2004 in Luzern
23.03.2005 – 14:00
Bern, 23.März 2005. Die Bundesanwaltschaft dehnt die bisher gegen Unbekannt eröffnete Strafverfolgung betreffend Verdacht fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf zwei Personen aus.
Am 23. Juli 2004 ereignete sich beim Verkehrshaus der Schweiz in Luzern ein Unfall mit dem Fesselballon HiFlyer, der mit 24 Teilnehmern einer indischen Reisegruppe aufgestiegen war. Der Unfall forderte 1 Todesopfer, die übrigen Passagiere erlitten leichte bis mittelschwere Verletzungen. Aufgrund der Informationen der Kantonspolizei Luzern eröffnete die Schweizerische Bundesanwaltschaft am 27. Juli 2004 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB).
Die Bundesanwaltschaft hat gestützt auf den Untersuchungsbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen vom 24. Februar 2005 am 21. März 2005 das bisher gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren auf den Piloten des Hiflyers und den Teamleiter HiFlyer ausgedehnt. Ob das Strafverfahren auf weitere Personen ausgedehnt werden muss, hängt von den weiteren Ermittlungs- ergebnissen ab.
Der Informationsverantwortliche: Peter Lehmann, Informationsbeauftragter a.i. BA, Tel. 031 / 324 324 0