BA: Botschafterfall Luxemburg: Geldwäschereiverdacht hat sich verdichtet
09.08.2002 – 10:30
Bundesanwaltschaft gibt Verfahren an Eidgenössischen Untersuchungsrichter weiter
Bern, 9. August 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die aufgrund des Verdachts der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung geführten gerichtspolizeilichen Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg stationierten Schweizer Botschafter abgeschlossen und am Donnerstag die Akten für die eidgenössische Voruntersuchung an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt weitergeleitet. Die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente haben sich im Verlauf der Ermittlungen in Richtung Drogengeldwäscherei weiter verdichtet. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäscherei auch auf die Ehefrau des Beschuldigten ausgeweitet.
Am 8. Juli 2002 war der Schweizer Botschafter in Luxemburg wegen des Verdachts der Geldwäscherei in Bern von Bundeskriminalpolizei (BKP) und Bundesanwaltschaft (BA) einvernommen und in Untersuchungshaft gesetzt worden. Die BA weitete das aufgrund des Geldwäschereiverdachts nach Artikel 305bis StGB gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren am 15. Juli auch auf den Verdacht der Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB aus. Am 23. Juli 2002 verlängerte die Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts die Untersuchungshaft des Beschuldigten wegen Kollusionsgefahr bis zum 15. August 2002. Der Botschafter befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden haben sich die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der Geldwäscherei, die vom Botschafter weiterhin bestritten werden, im Verlauf der Ermittlungen weiter verdichtet. Im Zentrum der strafrechtlichen Abklärungen stand die Rolle des Beschuldigten in Zusammenhang mit verdächtigen Finanztransaktionen, namentlich mit vier Bareinzahlungen auf sein privates Konto bei einer Luxemburger Bank in der Höhe von umgerechnet gesamthaft rund 1,1 Mio Franken. Nachdem sich die Herkunftsbelege, die der Botschafter der Bank vorgelegt hatte, im Lauf der Befragungen als fingiert erwiesen, ging es im weiteren darum, die wahre Herkunft der Gelder sowie deren Bestimmung zu klären. Diese waren innert kürzester Zeit vom Konto des Botschafters auf Konten in der Schweiz sowie in anderen Länder von weiteren, der Strafverfolgung teilweise vor dem Hintergrund von Drogenhandel und finanzierung bekannter Personen transferiert worden..
Sowohl die Erkenntnisse über die Herkunft wie auch über die weitere Bestimmung der Gelder weisen deutlich in Richtung des internationalen Drogenhandels bzw. der damit zusammenhängenden Finanzierung und Geldwäscherei. Bei der vom Botschafter angegebenen Drittperson, die dem Botschafter die Gelder gemäss dessen Behauptung zu Steuerfluchtszwecken hatte zukommen lassen, handelte es sich um einen spanischen Staatsbürger. Er konnte von den Ermittlern der Bundeskriminalpolizei in Spanien befragt werden, wo er sich seit März 2002 im Rahmen eines von den spanischen Justizbehörden geführten Verfahrens wegen des Verdachts der Beteiligung an einem grossen Drogenhandel und der Geldwäscherei in Haft befand. Die von der Bundesanwaltschaft im Lauf des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse haben den Geldwäschereiverdacht gegen den Botschafter weiter bekräftigt. Die BA hat das Verfahren mittlerweile wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäscherei auf die Ehefrau des Botschafters ausgeweitet, für die allerdings ebenso wie weiterhin für den Botschafter die Unschuldsvermutung gilt . Nach wie vor gibt es keine Erkenntnisse, wonach sich die mutmasslichen Verfehlungen ausserhalb des privaten Handlungskreises des Beschuldigten abgespielt bzw. seine Stellung als Botschafter eine Rolle gespielt hätte. Ebenfalls liegen den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Erkenntnisse zu irgendwelchen Zusammenhängen des Falls mit nachrichtendienstlichen Kreisen oder Vorgängen, über die nach Bekanntgabe der Verfahrenseröffnung in einigen Medien spekuliert worden war.
Nachdem die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei in diesem Fall zügig vorankamen und der in der Bundesstrafprozessordnung vorgesehene Zweck des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens mit der Feststellung der Täterschaft und des wesentlichen Sachverhalts sowie den erforderlichen Ermittlungshandlungen zur Sicherung der Tatspuren und Beweise erreicht wurde, hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag die Verfahrensakten und Beweismittel dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) zur Einleitung der Eidgenössischen Voruntersuchung übergeben. Die Verfahrensleitung liegt nun beim URA.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0