Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

BKW Energie AG

Kernkraftwerk Mühleberg
Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsbewilligung

07.03.2012 – 17:03

Bern (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die bestehende Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) aufgehoben und gleichzeitig eine neue Befristung bis zum 28. Juni 2013 verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch angeordnet, dass bei einem neuen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein umfassendes Instandhaltungskonzept für den Langfristbetrieb des KKM einzureichen sei.

Die BKW wird das noch nicht rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgfältig prüfen und dann das weitere Vorgehen festlegen. Mit Blick auf den Langfristbetrieb ist ein übergeordnetes Instandhaltungskonzept bereits in Arbeit.

Kontakt:

Antonio Sommavilla
031 330 51 07
info@bkw-fmb.ch

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: BKW Energie AG
Weitere Storys: BKW Energie AG