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Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat beschliesst Verordnungen zum Heilmittelgesetz

17.10.2001 – 15:54

Bern (ots)

Der Bundesrat hat sieben Verordnungen zum neuen
Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz
HMG) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er
auch die Änderung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt, die den
Handel mit Arzneimitteln regelt, die der Betäubungsmittelgesetzgebung
unterstehen.
Bereits am 28.09.2001 hat der Bundesrat entschieden, das
Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Zugleich
hat er die Organisationsverordnung und die Verordnung über das
Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie
den Leistungsauftrag für die Jahre 2002 - 2005 erteilt. Die weiteren
Ausführungsverordnungen, die zum Vollzug des Heilmittelgesetzes
notwendig sind, müssen ebenfalls am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Es handelt sich dabei um folgende Verordnungen:
- die Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich;
   - die Verordnung über die Arzneimittel;
   - die Verordnung über die Arzneimittelwerbung;
   - die Medizinprodukteverordnung;
   - die Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln;
   - die Verordnung über die Pharmakopöe;
   - die Verordnung über die Aufhebung und Änderung von Verordnungen
     im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes.
Bekanntlich wurde mit dem Heilmittelgesetz auch jener Teil des
Betäubungsmittelgesetzes geändert, der die entsprechenden
Arzneimittel betrifft. Deshalb wurde auch eine Änderung der
bestehenden Betäubungsmittelverordnung notwendig. Damit verbunden ist
eine Anpassung der Vorläuferverordnung, welche jene Stoffe regelt,
die zur Produktion von Drogen missbraucht werden können.
Alle diese Verordnungen bilden ein erstes Paket von Erlassen zum
neuen Heilmittelgesetz. Die weiteren Ausführungsverordnungen werden
in einem zweiten Paket erarbeitet. Dieses wird jene
Vollzugsvorschriften enthalten, mit deren Inkraftsetzung noch
zugewartet werden kann. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über
Exportbeschränkungen, die Abgabeberechtigung, die Preisvergleiche, 
die Internetwerbung sowie der Datenschutz und der Vollzug bei den
Tierarzneimitteln. Dieses Verordnungen werden nach In-Kraft-Treten
des HMG erarbeitet.
Auskunft:
Paul J. Dietschy, Projektverantwortlicher, Tel. +41 31 324 91 97
Eidg. Departement des Innern
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