Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2001
19.03.2002 – 08:11
Bern (ots)
Im zweiten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2001, nämlich 14´286 gegenüber 15´969. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 22´167 Anfechtungen hängig, wovon 14´393 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6´277 Fällen (Vorsemester 7´475), bzw. 43.61 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 1´365 (2187) Mietzinssenkungen 319 (282) Anfangsmietzins 203 (56) Kündigungsschutz 1´726 (1823) Mietzinshinterlegung 431 (466) andere Gründe 2´233 (2661)
In 3´119 (3´009) Fällen, bzw. 21.67 %, konnte keine Einigung erzielt werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 240 (98) Mietzinserhöhungen 589 (763) Anfangsmietzinse 51 (50) andere Gründe 2´239 (2´098)
In 1´025 (1´129) Fällen, bzw. 7.12 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen.
Es betraf dies im einzelnen den Kündigungsschutz 723 (756) und die Mietzinshinterlegung 302 (373)
3´972 (5´169) Anfechtungen, bzw. 27.60 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3´181 (4084) oder durch Schiedsgericht 155 (98)
7´774 (7´888) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Kontakt:
Bundesamt für Wohnungswesen,
Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
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