Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fürstentum Liechtenstein

Abänderung der Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung

14.12.2022 – 09:26

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 eine Abänderung der Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung (LEV) beschlossen. Durch die Anpassung wird der Zusatzbeitrag für den Anbau von Zuckerrüben bis 2027 verlängert. Die Abänderung war aufgrund der ebenfalls befristeten Regelung in der Schweiz notwendig. Neu wird für die Produktion von Zuckerrüben nach den Richtlinien der Bio Suisse oder beim nachweislichen Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden und Insektiziden ein zusätzlicher Beitrag gewährt.

Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Andreas Weber, Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft
T +423 236 66 02

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 14.12.2022 – 09:23

    Regierung erlässt Verordnung über die Förderung von Biodiversitätsförderflächen

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Verordnung über die Förderung von Biodiversitätsförderflächen (Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung, BFV) verabschiedet. Mit der neuen Verordnung wird die Grundlage für die gezielte Förderung von Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft geschaffen und weiter ...

  • 14.12.2022 – 09:14

    Stiftungsrat des Liechtensteinischen Landesspitals neu bestellt

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 Alexander Batliner für die Mandatsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 als neues Mitglied in den Stiftungsrat des Liechtensteinischen Landesspitals bestellt. Aktuell besteht der Stiftungsrat aus drei Mitgliedern sowie dem Präsidenten, er darf jedoch gemäss Gesetz aus bis zu ...