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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes

29.09.2016 – 07:59

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes genehmigt.

Unter Anwendung des Vertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen können in Liechtenstein verurteilte Strafgefangene zum Zwecke des Vollzuges ihrer Freiheitsstrafe in österreichische Strafanstalten überstellt werden. Dabei kommt für liechtensteinische Strafgefangene grundsätzlich das österreichische Strafvollzugsrecht zur Anwendung.

Insbesondere die Bestimmungen über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe und über die Gewährung des Ausgangs unterscheiden sich jedoch grundlegend von der in Österreich geltenden Regelung. Das liechtensteinische Strafvollzugsgesetz lässt eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe bereits nach sechs Monaten Haft zu und somit viel früher als die österreichische Rezeptionsvorlage, die eine solche Unterbrechung erst in den letzten drei Jahren vor Haftende ermöglicht. Auch Anträge auf Ausgangsgewährung liechtensteinischer Strafgefangener, je nachdem ob sie ihre Strafe gerade in Liechtenstein oder Österreich verbüssen, werden je nach Vollzugsort für die Gewährung eines Ausgangs unterschiedlich beurteilt.

Diese Ungleichbehandlung führt unter Strafgefangenen in österreichischen Strafanstalten zu Unverständnis und Unfrieden.

Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag deshalb vor, zum einen die Bestimmungen über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe und über die Gewährung des Ausgangs an die österreichische Rezeptionsvorlage anzugleichen und zum anderen neue, in der Rezeptionsvorlage eingeführte Massnahmen zur effektiveren Sicherstellung eines ordentlichen Strafvollzugs auch für das Landesgefängnis zu übernehmen. So sollen Regelungen übernommen werden, die es einerseits ermöglichen, Strafgefangene auf die Einnahme von Betäubungsmitteln zu überprüfen und anderseits Videoüberwachungen im Landesgefängnis durchzuführen.

Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmern durchwegs positiv bewertet.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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