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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

27.06.2013 – 10:27

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ausländer- und Passamt nimmt vom 1. August bis spätestens 31. August 2013 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 13. September 2013 und die Schlussauslosung am 8. November 2013 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungen unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2013 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst wird am 13. September 2013 stattfinden. Die Bewerbungen dafür können vom 1. August bis spätestens 31. August 2013 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Für das Jahr 2013 legte die Regierung pro Auslosung folgende Quoten fest: 14 Aufenthaltsbewilligungen werden an Erwerbstätige (unselbständige und selbständige) erteilt und 4 Aufenthaltsbewilligungen an Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen).

Im Rahmen der Vorauslosung werden 28 erwerbstätige und 8 nicht-erwerbstätige Personen ermittelt, welche die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung vom 8. November 2013 teil.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Alex Luchs, Stellvertretender Leiter Bewilligungen
T +423 236 61 63

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