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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Elektronisch beglaubigte Kopien

30.01.2012 – 14:56

Vaduz (ots/ikr) -

Mit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes per 1. Januar 2012 wurde die Möglichkeit der elektronisch Beglaubigten Kopie geschaffen.

Somit kann jede Person von einem Originaldokument oder einer in Papierform vorliegenden beglaubigten Kopie bei der Regierungskanzlei eine elektronisch beglaubigte Kopie anfertigen lassen.

Elektronisch beglaubigte Kopien können wie folgt verwendet werden:

- Wenn einer Behörde in Liechtenstein ein Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie vorzulegen ist, kann stattdessen die elektronisch beglaubigte Kopie des betreffenden Dokuments vorgelegt werden.

- Im übrigen Geschäftsverkehr wird empfohlen, vorgängig die Akzeptanz elektronisch beglaubigter Kopien abzuklären.

Weitere Informationen zur elektronisch beglaubigten Kopie finden Sie unter www.rk.llv.li (Beglaubigung/Elektronisch beglaubigte Kopie).

Kontakt:

Regierungskanzlei
Peter Sele, Stellvertretender Leiter
T +423 236 60 36

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