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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz

29.04.2009 – 11:15

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 28. April 2009 eine Abänderung der Verordnung zum 
Rohrleitungsgesetz genehmigt und erlassen. Mit der Änderung wird ein 
EWR-rechtlich unzulässiger Artikel aufgehoben.
Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen bedürfen einer Konzession 
der Regierung. In der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz wurde bisher 
ein inländischer Wohnsitz für Vertreter Konzessionäre und 
Betriebsinhaber verlangt. Derartige Wohnsitzerfordernisse sind 
EWR-rechtlich unzulässig; ein entsprechendes Wohnsitzerfordernis im 
Rohrleitungsgesetz wurde bereits 2007 aufgehoben. Die Aufhebung des 
Wohnsitzerfordernisses in der Verordnung unterblieb damals - dies 
wurde nun nachgeholt.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09

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