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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bedarfsplanung abgeändert

04.10.2006 – 14:01

(ots)

Vaduz, 4. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat die Verordnung
über die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung in der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgeändert. Sie hat damit 
dem Antrag der Liechtensteinischen Ärztekammer und des 
Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes stattgegeben und in der 
Fachgruppe Innere Medizin die Anzahl der inländischen 
Leistungserbringer von 10 auf 13 erhöht. Ebenso wurde in der 
Fachgruppe Orthopädie, Unfallchirurgie ein ausländischer 
Leistungserbringer bewilligt.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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