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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Keine Ausnahmen für terroristische Taten

04.11.2004 – 09:25

(ots)

Vaduz, 4. November (pafl) -

Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll vom 15. 
Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 
1977 zur Bekämpfung des Terrorismus. Dieses Übereinkommen sieht die 
Auslieferung auch für Personen vor, die für ihre Tat einen 
politischen Beweggrund vorgeben, wenn die Tat ein derart schweres 
Verbrechen ist, dass ihr der überwiegend politische Charakter 
aberkannt werden muss. Damit wird vom völkerrechtlichen Grundsatz 
der Nicht-Auslieferung für politisch motivierte Handlungen 
abgewichen. Da gerade Terroristen häufig den politischen Charakter 
ihrer Straftaten unterstreichen und zwar wegen ihrer Beweggründe 
oder wegen des Zieles, das sie erreichen wollen, zielt das 
Übereinkommen darauf ab, die Verweigerung der Auslieferung von 
Terroristen zu unterbinden.
Das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens wurde vom Europarat 
als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 
erarbeitet. Es sieht insbesondere eine Erweiterung der Liste von 
Straftaten vor, die als terroristisch gelten und daher 
"entpolitisiert" werden. Ausserdem wird das Übereinkommen für den 
Beitritt von Beobachterstaaten des Europarats sowie von anderen 
Nicht-Mitgliedstaaten geöffnet. Gleichzeitig dienen die Änderungen 
einer Stärkung der Grundrechtsgarantien durch die explizite 
Zulässigkeit der Auslieferungsverweigerung bei möglichem 
Folterrisiko sowie möglicher Vollstreckung eines Todesurteils oder 
der Verhängung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ohne 
Bewährungsmöglichkeit.
Liechtenstein ist seit 1979 Vertragsstaat des Übereinkommens und 
hat das Protokoll zu dessen Änderung am 15. Mai 2003 unterzeichnet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Patrick Ritter
Tel.: +423/236 60 63

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