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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein an der EFTA-Ministertagung

12.12.2002 – 17:00

Vaduz (ots)

Die ordentliche Herbsttagung des
EFTA-Rats auf Ministerebene fand am 12. Dezember 2002 unter dem  
Vorsitz des schweizerischen Bundesrats Pascal Couchepin statt.  
Liechtenstein war durch Aussenminister Ernst Walch vertreten. Der  
liechtensteinischen Delegation gehörten unter anderem auch Prinz  
Nikolaus von Liechtenstein, Botschafter in Brüssel, und Norbert  
Frick, Botschafter in Genf, an.
Ziel ist die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen und  
der Marktzutrittschancen für die liechtensteinische Wirtschaft  
auf den Weltmärkten
Die Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Wirtschaft  
auf den Exportmärkten, sowohl für die Güterexportindustrie als  
auch für die Dienstleistungserbringer, basieren im Wesentlichen  
auf drei Pfeilern: den Abkommen im Rahmen der  
Welthandelsorganisation (WTO), dem EWR-Abkommen, und den  
bilateralen EFTA-Freihandelsabkommen. Die EFTA-Staaten, also auch  
Liechtenstein, unterstützen die multilateralen  
Liberalisierungsbemühungen im Rahmen der WTO. Um ihren  
Wirtschaftsakteuren jedoch die bestmöglichen Rahmenbedingungen  
bieten zu können, schliessen die EFTA-Staaten dort, wo der  
multilaterale Weg im Rahmen der WTO nicht genügend Marktzugang  
ermöglicht, zusätzlich weitergehende plurilaterale  
Freihandelsabkommen ab. Da rund 45 Prozent der  
liechtensteinischen Exporte in andere Länder als EWR- oder EFTA- 
Staaten gehen, sind diese Freihandelsabkommen für Liechtenstein  
sehr wichtig.
Aussenminister Walch wies auf die Bedeutung hin, die den  
Drittlandbeziehungen der EFTA für die liechtensteinische  
Wirtschaft zukommt. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die  
laufenden Verhandlungen mit Chile, das erste Abkommen der EFTA- 
Staaten mit einem südamerikanischen Land, anlässlich der nächsten  
Verhandlungsrunde und diejenigen mit Kanada, Tunesien und Ägypten  
bald abgeschlossen werden können. Liechtenstein ignoriere  
keineswegs die noch zu lösenden Probleme, möchte aber die  
Bedeutung, die den Abkommen im Mittelmeerraum hinsichtlich der  
Schaffung der grossen euromediterranen Freihandelszone bis im  
Jahr 2010 zukämen, nochmals herausstreichen. Zudem handle es sich  
besonders bei Ägypten um einen regional wichtigen Absatzmarkt. In  
diesem Zusammenhang begrüsste Ernst Walch auch die baldige  
Eröffnung von Freihandelsverhandlungen mit dem Libanon. Weiters  
zeigte sich Ernst Walch auch erfreut über die mit Südafrika  
getroffene Vereinbarung, in wenigen Monaten  
Freihandelsverhandlungen aufzunehmen. Südafrika sei für  
Liechtenstein der bedeutendste Markt auf dem afrikanischen  
Kontinent und er hoffe auf einen zügigen Verhandlungsrhythmus,  
dies um so mehr, als das Abkommen der EU mit Südafrika bereits in  
Kraft sei.
Mittelfristige Politik und Strategie der EFTA-Staaten  
   betreffend Freihandelsabkommen
Im Mittelpunkt der Ministerdiskussion standen naturgemäss die  
mittelfristige Politik und Strategie der EFTA-Staaten betreffend  
mögliche weitere Freihandelspartner und das Setzen der  
entsprechenden Prioritäten. Um den Interessen der  
Wirtschaftsakteure in den EFTA-Staaten gerecht zu werden, sind  
Länder in den verschiedenen Weltregionen, vor allem aber solche  
im asiatischen Raum, als mögliche Freihandelspartner in die  
Überlegungen einbezogen worden. Als nächstes wird die Möglichkeit  
eines Freihandelsabkommens mit Südkorea, welches auch für  
Liechtenstein von konkretem Interesse wäre, detaillierter  
abgeklärt. Erste Kontakte bestehen bereits. Ein Abkommen mit  
Südkorea wäre nach dem Abkommen mit Singapur, welches am 1.  
Januar 2003 in Kraft treten soll, das zweite im asiatischen Raum.  
Aussenminister Ernst Walch bestätigte in der Diskussion, dass die  
generelle Zielrichtung der EFTA mit den Interessen Liechtensteins  
übereinstimme und deshalb voll mitgetragen werde. Er wies aber  
darauf hin, dass letztlich jedes mögliche Freihandelsabkommen als  
individueller Fall beurteilt werden müsse. Es müsse sich nicht  
nur um einen wirtschaftlich interessanten Markt handeln, sondern  
ein mögliches Abkommen müsse in der Gesamtbetrachtung für die  
EFTA-Staaten einen klaren Nutzenvorteil bringen.
Unterzeichnung einer Zusammenarbeitserklärung mit Algerien
Die EFTA-Minister unterzeichneten eine  
Zusammenarbeitserklärung mit Algerien, die eine engere  
wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Ziel hat und grundsätzlich zu  
Verhandlungen über den Abschluss eines Freihandelsabkommens  
führen soll. Es ist das Ziel der EFTA-Staaten, mit allen  
Mittelmeeranrainerstaaten Freihandelsabkommen abzuschliessen und  
sich so an der geplanten euromediterranen Freihandelszone zu  
beteiligen. Liechtenstein unterstützt diese Zielsetzung.
EFTA-EU-Kooperation
Im Zentrum der Diskussionen der Minister über den EWR stand  
die bevorstehende EU- bzw. EWR-Erweiterung. Mit dem erwarteten  
Abschluss der Verhandlungen zum EU-Beitritt und damit der  
Festlegung der potentiellen neuen EU-Mitgliedsländer für 2004  
kann nun deren Beitritt zum EWR ausgehandelt werden. In mehreren  
Verhandlungsrunden zwischen Januar und März des nächsten Jahres  
soll ein entsprechendes EWR-Vertragsprotokoll gemeinsam  
ausgehandelt werden. Nachdem die EU in diesen Verhandlungen hohe  
Beiträge der EFTA-Staaten zur Mitfinanzierung der Erweiterung  
fordern wird, dürfte diese Frage im Zentrum der Verhandlungen  
stehen. Regierungsrat Walch wiederholte die grundsätzliche  
Bereitschaft Liechtensteins, weiterhin Beiträge zur Unterstützung  
ärmerer Regionen in Europa zu leisten und dabei auch die  
Vergrösserung des EWR-Binnenmarktes durch die Neu-Mitglieder  
entsprechend zu berücksichtigen. Die Kalkulation dieser  
Finanzierung müsse aber von den bestehenden EWR-Bestimmungen und  
der Grösse des bisherigen EFTA-Finanzinstrumentes zur Kalkulation  
ausgehen. Auch sei auf die proportionelle Erhöhung der  
Unterstützungsgelder durch die EU-Nettozahler zu schauen. Darüber  
hinausgehende Forderungen wären abzulehnen oder müssten zu EWR- 
Änderungen mit einem neuen Interessenausgleich führen, welche die  
Wünsche aller betroffenen EFTA-EWR-Staaten entsprechend  
berücksichtigen. Er wies in diesem Zusammenhang auf die  
Notwendigkeit der Sonderregelung für Liechtenstein im  
Personenverkehr hin.
Die EFTA-Minister trafen auch mit den EFTA-Parlamentariern  
zusammen. Liechtenstein war im Parlamentarier-Ausschuss durch  
Jürgen Zech vertreten (Vorsitzender). Zudem fand ein Treffen  
zwischen dem EFTA-Konsultativkomitee und den Vorsitzenden des  
EFTA-Ministerrates statt. Liechtenstein war durch Josef Beck,  
Geschäftsführer der Liechtensteinischen Industrie- und  
Handelskammer sowie durch Albert Jehle, Sekretär des  
Liechtensteinischen Arbeitnehmerverbandes, vertreten.

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