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Fürstentum Liechtenstein

Sanktionsliste gegenüber Personen im Umfeld der «Taliban» erweitert

02.05.2002 – 14:15

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 30. April 2002 beschlossen, den
Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und
Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung
«Al-Qaida» oder den Taliban um zehn weitere Personen bzw.
Organisationen zu erweitern.
Der Anhang 2 führt jene Personen und Organisationen auf, gegen
welche sich die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten
Sanktionen (Waffenexportverbot, Ein- und Durchreiseverbot, Sperrung
von Geldern) richten. Mit dieser Verordnung setzt die Regierung einen
entsprechenden Beschluss des UN-Sanktionskomitees vom 24. April 2002
um.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236'60'24)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 218

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