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Fürstentum Liechtenstein

Neuregelung im Arbeitsvertragsrecht

20.02.2002 – 15:45

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht/ Betriebsübergang)
zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Gesetzesvorlage ist die
Umsetzung der Richtlinie 98/50/EWR, welche die Überarbeitung der
Richtlinie 77/187/EWG darstellt. Mit der Richtlinie 77/187/EWG wird
auf eine Harmonisierung der einschlägigen nationalen
Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Wahrung der Ansprüche und
Rechte der Arbeitnehmer hingewirkt. Verkäufer und Erwerber werden
aufgefordert, bei einem Übergang eines Unternehmens oder Betriebes
die Vertreter der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten und
anzuhören.
Infolge der Fortentwicklung des EWR-Arbeitsrechts durch die
Richtlinie 98/50/EG erfährt diese Richtlinie verschiedene Änderungen
und Ergänzungen. Diese Änderungen haben zur Folge, dass das
Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (AGBG) im Kapitel über das
Einzelarbeitsvertragsrecht (§1173a) zu ändern ist.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 72 2002/886-6411

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