Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosen-versicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) per 1. Juli 2003
30.06.2003 – 10:23
Bern (ots)
Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) tritt auf den 1. Juli 2003 mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 2 AVIG in Kraft. Dadurch wird die Reduktion des ALV-Beitragssatzes auf 2% und die Streichung des Solidaritätsprozents erst per 1.1.2004 vorgenommen, was bedeutet, dass bis Ende 2003 der ALV-Beitragssatz für Löhne bis Fr. 106'800 weiterhin 2.5% und für Löhne zwischen Fr. 106'801.- und Fr. 267'000.- weiterhin 1% beträgt.
Die wichtigsten Änderungen sind: Beteiligung des Bundes und der Kantone von 300 respektive 100 Millionen Franken unabhängig von allfälligen Konjunkturzyklen; Beitragszeit von mindestens zwölf Monaten; Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit nach einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer Erziehungsperiode; Anrechnung von Abgangsentschädigungen; Übernahme eines Drittels der Prämie für die obligatorische Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) durch die Arbeitslosenversicherung; Kürzung des maximalen Taggeldbezugs von 520 auf 400 Taggelder mit Ausnahme der über 55-Jährigen oder IV-Rentenbeziehende mit einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten; Möglichkeit der Kantone oder von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen im Falle von andauernd erhöhter Arbeitslosigkeit den maximalen Taggeldbezug um 120 Taggelder zu erhöhen. Die Kantone beteiligen sich mit 20% an den Kosten; Erhöhung der Krankentaggelder von 34 auf 44 (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft). Davon unabhängige Leistungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit nach der Niederkunft; Erhöhung der besonderen Taggelder zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von 60 auf 90; Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit;
Das Gesetz (AVIG) sieht keine Übergangsbestimmungen vor, weshalb die neuen Bestimmungen ab heute für sämtliche versicherten Personen gelten.
Auskünfte: Dominique Babey, seco, Direktion für Arbeit, Chef Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 322 22 73
Hans-Peter Egger, seco, Direktion für Arbeit, Chef Rechtsdienst Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 02 17