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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Mittelbeschaffung für Vereine, Stiftungen und Genossenschaften wird erleichtert

12.11.2003 – 09:43

Bern (ots)

12. Nov 2003 (EFD) Die Bankenverordnung wird
dahingehend revidiert, dass Vereine, Stiftungen und 
Genossenschaften, die nicht im Finanzbereich tätig sind, leichter 
Mittel beschaffen können. Der Bundesrat hat der Revision heute 
zugestimmt.
Die Bankenverordnung verbietet die gewerbsmässige Entgegennahme von 
Publikumseinlagen durch Nichtbanken. Sie sieht aber eine Ausnahme 
für Einlagen von Mitgliedern bei Genossenschaften vor, solange die 
Genossenschaften in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind. 
Gewerbsmässigkeit ist bei einer Zahl von mehr als 20 Einlagen 
gegeben. Vereine und Stiftungen hingegen sind bisher vom Verbot 
nicht ausgenommen, was bedeutet, dass ihnen gängige Formen der 
Mittelbeschaffung wie die Aufnahme verzinslicher Darlehen von 
Mitgliedern oder Gönnern untersagt sind, sobald sie die Schwelle der 
Gewerbsmässigkeit überschreiten.
Neu werden Vereine und Stiftungen den Genossenschaften in diesem 
Bereich gleichgestellt. So sind Einlagen bei allen drei 
Organisationsformen keine Publikumseinlagen, sofern die 
Organisationen in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind und - als 
zusätzliche Voraussetzung - einen ideellen Zweck oder die gemeinsame 
Selbsthilfe verfolgen. Dabei können beliebige Einleger Einlagen 
tätigen. Dies stellt eine weitere Erleichterung gegenüber der 
heutigen Regelung dar, welche nur die Einlagen von Mitgliedern von 
Genossenschaften privilegiert.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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