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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundes-Investitionen in Privatunternehmen: Bestehende Vorschriften genügen

09.12.2002 – 11:49

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat lehnt es ab, den
Erlass von Richtlinien für Investitionen des Bundes in 
Privatunternehmen zu prüfen. Verlangt wurde dies von einer 
Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates mittels Postulat. 
Ihr Vorstoss geht zurück auf eine Petition der Jugendsession 2002. 
In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass das Anliegen der 
Postulanten durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften 
vollumfänglich garantiert wird.
Kernanliegen des Vorstosses war eine klare Trennung von 
Privatwirtschaft und Service public. Der Bundesrat wurde deshalb 
ersucht zu prüfen, ob für Investitionen des Bundes in 
Privatunternehmen Richtlinien geschaffen werden sollten. In seiner 
Antwort signalisiert der Bundesrat grosses Verständnis für das 
Postulat. Er beantragt aber, es als erfüllt abzuschreiben, da es dem 
Bund schon heute untersagt ist, Grundstücke oder Beteiligungsrechte 
an Erwerbsunternehmungen zu Anlagezwecken zu erwerben. Solche 
Investitionen dürfen nur getätigt werden, wenn sie im öffentlichen 
Interesse liegen und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Im 
Weiteren hebt der Bundesrat hervor, dass auch Subventionen nur 
gesprochen werden können, wenn der Bund ein Interesse an der 
Erfüllung einer Aufgabe hat oder wenn Aufgaben bundesrechtlich 
vorgeschrieben sind. Der Erlass von Richtlinien erübrige sich daher.
Auskunft:
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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