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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Änderung des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie

31.08.2005 – 09:50

Bern (ots)

Eine Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass sich
die Schweiz auch in Zukunft an internationalen meteorologischen und 
klimatologischen Programmen beteiligen kann, indem für ihre 
Finanzierung formell- gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Der 
Bundesrat legt den Eidgenössischen Räten eine entsprechende 
Ergänzung im Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie 
vor.
Seit den 70er Jahren beteiligt sich der Bund finanziell an wichtigen 
Programmen der WMO (World Meteorological Organization), welche die 
weltumspannende Beobachtung von Wetter und Klima zum Ziel haben. Zu 
nennen ist hier das Weltstrahlungszentrum in Davos, welches die 
Referenzinstrumente zur Messung der Sonneneinstrahlung weltweit 
unterhält. Die Sonneneinstrahlung ist eine zentrale Komponente des 
Klimawandels - ihr Verständnis trägt zur Klärung der Frage bei, 
welchen Anteil menschliche Aktivitäten bei der Änderung des Klimas 
haben. Ein weiteres langfristiges Engagement des Bundes besteht im 
Bereich des WMO Programms Global Atmosphere Watch (GAW), welches für 
alle Teile der Erde Informationen über die chemische Zusammensetzung 
der Atmosphäre und ihren Wechselwirkungen mit der Umwelt beschafft. 
Ein unabhängiges internationales Audit von Ende April 2005 
bescheinigte der Schweiz für ihre Arbeit im GAW Programm 
erstklassige Resultate und einen optimalen Mitteleinsatz.
Bis anhin sprach der Bundesrat Gelder für diese wiederkehrenden 
Aktivitäten, im Jahr 2005 rund 1,8 Millionen Franken. Der Beitrag 
wird sich auch in Zukunft in diesem Rahmen bewegen. Im Bundesgesetz 
über Meteorologie und Klimatologie vom 18. Juni 1999 soll nun die 
Finanzhilfe für internationale Organisationen durch einen Zusatz 
verankert werden.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 
Gerhard Müller, Chef Bereich Klima, MeteoSchweiz, Telefonnummer 044/ 
256 94 03

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